Arbeitslosigkeit: Es geht bergauf
Die Arbeitsmarkt-Situation im Bezirk Korneuburg hat sich stabilisiert.
BEZIRK KORNEUBURG. "Mit einem Minus von 5,7 Prozent liegen wird diesmal sogar etwas unter dem Landesdurchschnitt von minus 5,1 Prozent bei den Arbeitslosenzahlen", erklärt Korneuburgs AMS-Leiter Manfred Nowak.
Insgesamt waren Ende August 1.308 Frauen (minus 2,5 Prozent) und 1.430 Männer (minus 8,5 Prozent) arbeitslos vorgemerkt. Dazu kommen noch 425 Personen in Schulungen.
Den stärksten Rückgang gibt es bei den Jugendlichen unter 25 mit minus 20,5 Prozent (78 Personen). Bei den über 50-Jährigen gibt es nach wie vor einen Anstieg von 7,9 Prozent (76 Personen). "Unser Förderschwerpunkt bei den Eingliederungshilfen für Personen über 50 ist damit leider mehr als gerechtfertigt", bekräftigt Nowak die Strategie des AMS. "Die Nachfrage nach diesen Förderungen ist groß, im Jahr 2017 ist es bisher 115 Personen gelungen, mit Unterstützung durch eine Eingliederungsbeihilfe 50+, wieder einen Job zu bekommen."
Auch der Stellenmarkt entwickelt sich gut. Ende August waren 360 offene Stellen, um 124 mehr als vor einem Jahr, beim AMS Korneuburg gemeldet. Es kommen somit 7,6 Arbeitslose auf eine offene Stelle, im Vorjahr waren es noch 12,3.
Lehrstellenmarkt
Der Lehrstellenmarkt ist in den Sommermonaten stark in Bewegung, aussagekräftige Zahlen wird es dazu erst im September geben. Zum Stichtag 31. August 2017 standen 67 Lehrstellensuchende 15 offenen Lehrstellen gegenüber. 37 Lehrstellensuchende wurden zu dem am 4. 9. startenden Vorbereitungslehrgang für die überbetriebliche Lehrausbildung eingeladen. Im November startet ein weiterer Lehrgang, "wir haben insgesamt 84 Plätze reserviert, es wird also auch heuer wieder ausreichend Ausbildungsplätze geben".
Ausbildungspflicht
mit dem Ausbildungspflichtgesetz hat die österreichische Bundesregierung die Grundlage geschaffen, dass alle Jugendlichen Österreichs künftig eine über dem Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifizierung haben sollen. Bessere Ausbildung bedeutet bessere Chancen am Arbeitsmarkt und verringert das Risiko, arbeitslos zu werden.
Das Ausbildungspflichtgesetz betrifft erstmals Jugendliche des Schulentlass-Jahrganges 2016/17. Die Meldeverpflichtung für Erziehungsberechtigte gilt seit 1. Juli 2017. Die Strafbestimmungen für Eltern, wenn ihre Kinder der Ausbildungspflicht nicht nachkommen, gelten ab 1. Juli 2018.
Die Berater des AMS Korneuburg konnten im August bereits steigendes Interesse an Beratung über Ausbildungsmöglichkeiten feststellen.
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