Keine Angst vor dem Arbeitsinspektor
Seit Jänner 2013 müssen nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erhoben und durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Hintergrund dafür war, dass in den letzten Jahren die Krankenstände wegen psychischer Erkrankungen eklatant anstiegen und dreimal länger als andere Krankenstände dauerten.
Beim Wirtschaftskammer-Infoabend "Keine Angst vor dem Arbeitsinspektor" zeigten Stefan Radowsky und Reinhard Raberger auf, dass die Evaluierung nicht nur Bürokratieaufwand, sondern den Unternehmen auch Prozessverbesserungen bringen können.
Positive Effekte der Evaluierung können bei den Mitarbeitern Leistungssteigerung, Motivation und Gesundheitsförderung sein, Langzeitfolgen für die Betriebe sind Wettbewerbs- und Innovationsförderung.
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