Zurechnungsunfähiger Täter (56) vor Gericht
Mann kündigte Nachbarn Bauchstich an und bedrohte Händler am Korneuburger Bauermarkt mit dem Tod.
STADT KORNEUBURG. Der 56-jährige Betroffene – so die Bezeichnung des Verfahrensunterworfenen in dieser Sonderform des Strafverfahrens – stand wegen zwei Vorfällen vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg. Vergangenen September hatte er seinen Nachbarn auf offener Straße mit einem Messer bedroht, indem er ihm einen Bauchstich ankündigte.
"Das ist deine Todeskerze"
Am 1. März 2016 kündigte er einem Gemüsehändler des Korneuburger Bauernmarktes an, er werde jetzt sterben, wobei er zur Untermauerung eine mitgebrachte Grabkerze anzündete und bemerkte: "Das ist deine Todeskerze!"
Eindeutiges Gutachten des Psychiaters: Unzurechnungsfähigkeit wegen paranoid-halluzinatorischer Wahnvorstellungen. Es wurde zwar die Anstaltseinweisung verfügt, dies jedoch bedingt für eine fünfjährige Probezeit. Verweigert er die Depotmedikamentation und eine regelmäßige ambulante Behandlung, wird er in einer Anstalt behandelt.
Autor: Michael Rath
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