Bürger sind bald heimatlos
Volksanwaltschaft ortet in Sachen Umfahrung Harmannsdorf-Rückersdorf "Missstand in der Verwaltung".
(mr). Die Realisierung der geplanten Ortsumfahrung Harmannsdorf beschäftigt mittlerweile nicht nur Befürworter, Kritiker und sogar Gerichte, sondern wirkt sich zudem direkt auf das Leben dreier Familien aus. Denn bei Verwirklichung des Projektes würden drei Wohnhäuser dem Bagger zum Opfer fallen und die Bewohner obdachlos machen.
Die Eigentümer sehen sich einem enormen Druck ausgesetzt, ihre Grundstücke freiwillig zu verkaufen: Für diesen Fall wird ihnen eine großzügige Entschädigung in Aussicht gestellt, bei zwangsweiser Enteignung würden sie hingegen nur einen Bruchteil erhalten. Natürlich sind die Projektbetreiber auf eine "freiwillige" Lösung bedacht, da andernfalls der Bau der Umfahrung erst verspätet beginnen könnte.
Diesem Druck will sich etwa Paul Fields keinesfalls beugen: "Die Umfahrung ist ein sinnloses Projekt, das lediglich der Bereicherung von Großbauern dient."
Gegner mundtot gemacht
Nach wie vor ist auch offen, ob die Umfahrungsgegner eine erneute Chance bekommen, ihre Bedenken und Kritiken Kund zu tun. Bei der öffentlichen Verhandlung, die im März in der Bezirkshauptmannschaft stattfand, wurde diese einfach ausgesperrt. Der, nach der Mittagspause fortgesetzten, Nachmittagsverhandlung konnten nur Personen beiwohnen, die es rechtzeitig ins BH-Gebäude schafften. Denn an diesem Freitag Nachmittag war die Eingangstüre versperrt und die Pförtnerloge unbesetzt.
Strafverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg sah keinen Grund zur Verfolgung der Verhandlungsleiterin und eines weiteren Juristen und stellte das Ermittlungsverfahren (Verdachtes des Amtsmissbrauches) ein.
Ein darauf, von einigen Betroffenen eingebrachter, Fortführungsantrag befindet sich nunmehr zur Entscheidung beim Landesgericht Korneuburg. Womit die Antragsteller wenig Freude haben, ist die Vizepräsidentin dieses Gerichtshofes doch die Schwester der Frau Bezirkshauptmann. Befürchtet wird daher eine nicht gänzlich unbefangene Erledigung ihres Antrages.
Volksanwaltschaft prüfte
Völlig unterschiedlich beurteilte die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek diesen Sachverhalt. Sie stellte einen erheblichen Missstand in der Verwaltung fest, da der Zugang während des gesamten Verhandlungszeitraumes gewährleistet sein muss.
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