Gemeinde baut 30 neue Wohnungen
Wohnbau boomt in der Bezirkshauptstadt Korneuburg – auch im Bereich der Gemeindewohnungen.
STADT KORNEUBURG. In Korneuburg gibt es 5.400 Haushalte, rund 2.500 davon sind Gemeindewohnungen beziehungsweise geförderte Genossenschaftswohnungen.
Laufende Sanierung
480 Gemeindewohnungen stehen den Korneuburgerinnen und Korneuburgern zur Verfügung, ein Großteil davon wurde in den letzten Jahren saniert. "Das ist immer dann geschehen, wenn eine Wohnung zurückgegeben wurde", erklärt Vizebürgermeisterin Helene Fuchs-Moser. "Neben grundlegenden Sanierungsarbeiten wurde auch in thermischer Hinsicht sowie in der Kategorie verbessert. Es gab ja immer noch Wohnungen mit WC am Gang."
Neuer Wohnraum entsteht
Wer die Stockerauer Straße entlang spaziert, hat sicher schon die eingerüsteten Häuser der Nummern 20 bis 24 bemerkt. Neben einer Sanierung, steht hier vor allem der Ausbau des Dachbodens auf dem Programm, wodurch sechs neue Gemeindewohnungen geschaffen werden. Rund 2,4 Millionen Euro investiert die Stadtgemeinde Korneuburg hier.
Doch das ist noch lange nicht alles. Auch beim Projekt "Smart City", das auf einem Grundstück Ecke Hans-Mühl-Gasse und Kreuzensteinerstraße verwirklicht werden soll, wird durch einen Zubau Platz für rund 24 neue Gemeindewohnungen geschaffen. "Sanierung und Neu- beziehungsweise Zubau sollen, so es möglich ist, in der Dezember-Gemeinderatssitzung beschlossen werden", erklärt Bürgermeister Christian Gepp.
600 neue Wohnungen
Abgesehen von den Gemeindewohnungen, boomt der Wohnbau in der Stadt derzeit ohnehin. Rund 600 neue Wohnungen sind mittelfristig in Korneuburg zu erwarten. Ein Teil davon wird auch gefördert – so zum Beispiel rund 20 beim geplanten Wohnbau auf dem ehemaligen Marathon-Grund hinter der Polizeiinspektion.
Wer hat Anspruch?
Um Anspruch auf eine Gemeindewohnung in Korneuburg zu haben, muss man bestimmten Kriterien entsprechen. "Die grundlegendste ist, dass man die letzten fünf Jahre in Korneuburg hauptgemeldet war", erklärt Fuchs-Moser, die für das Wohnungsressort verantwortlich ist. Zudem muss man mindestens 18 Jahre alt sein, das Einkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten und man benötigt ein Leumundszeugnis.
INFOS von der GEMEINDE
VERGABERICHTLINIEN für Gemeindewohnungen:
- Auf die Zuweisung einer Gemeindewohnung besteht kein Rechtsanspruch. Das Ansuchen für eine Gemeindewohnung ist kostenlos. Alle Angaben werden auf Richtigkeit geprüft. Sollten Falschangaben festgestellt werden, ist das Ansuchen ungültig.
- Wenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt geben. Denn davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab. Ab Vormerkung werden Sie 2 Jahre gereiht.
- Die Vergabe erfolgt primär nach Datum der Vormerkung. Bei Verfügbarkeit einer adäquaten Wohnung werden Sie zur Besichtigung eingeladen.
- Die Größe der Wohnung ist von der Personenzahl (ordentlich gemeldete Haushaltsbewohner) abhängig.
ANSUCHEN um eine Gemeindewohnung – VORAUSSETZUNGEN:
- Hauptwohnsitz (ohne weitere Meldung – Zweitmeldung) in Korneuburg seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter bei Einreichung: 18 Jahre (ausgenommen sind schwangere oder alleinerziehende Personen)
- Einkommen darf die Höchstgrenze nicht überschreiten
- Leumundszeugnis
- Aufrechtes Arbeitsverhältnis von Vorteil
- Hausordnung zur Kenntnisnahme und akzeptieren
Benötigte UNTERLAGEN:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktueller Einkommensnachweis und Einkommensnachweis des abgelaufenen Jahres
- Im Falle einer Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
EINNKOMMENSGRENZEN für Gemeindewohnungen:
Eine Person im Haushalt: 2.002,14 Euro brutto (jährlich 28.030 Euro)
Zwei Personen: 2.983,57 Euro brutto (jährlich 41.770 Euro)
Drei Personen: 3.376,43 Euro brutto (jährlich 47.270 Euro)
Vier Personen: 3.768,57 Euro brutto (jährlich 52.760 Euro)
Für jede weiter Person: plus 220 Euro (jährlich 3.080)
SPRECHSTUNDE Wohnungsvergabe:
Für das Vorsprechen der Wohnungsvergabe muss unbedingt vorab ein Termin vereinbart werden: 02262 / 770 410!
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