Landesgericht Krems
80-Jährigen umgestoßen und liegen gelassen

Die Beschuldigten kamen mit Diversion davon. | Foto: Kurt Berger
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Im September 2023 kam es im Gemeindegebiet von Weinzierl am Walde zu einem Vorfall auf der Freilandstraße, der jetzt am Kremser Landesgericht ein Nachspiel hatte. Ein 63-jähriger Wiener, der mit seinem Motorrad unterwegs gewesen war, wurde vom Pkw eines 80-Jährigen aus dem Bezirk fast touchiert.

Nachgefahren

Dies erzürnte den Biker derart, dass er wendete, dem 80-Jährigen nachfuhr und ihn zum Anhalten aufforderte. Nachdem der betagte Mann ausgestiegen war, soll ihm der Motorradfahrer einen Tritt verpasst und einen Stoß versetzt haben.

Gestürzt

Darauf kam der Betagte, der zudem auf ein Sauerstoffbeatmungsgerät angewiesen ist, zu Sturz und zog sich dabei eine Rissquetschwunde, Abschürfungen und Prellungen zu. Der Wiener fuhr davon, ebenso ein Unfallzeuge, der kurz angehalten hatte und auch weiterfuhr, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Auf die Schulter geschlagen

Der bisher unbescholtene 63-jährige Wiener musste sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten, der ebenfalls bisher unbescholtene Unfallzeuge wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Biker gab an, dass er nicht bemerkt hätte, dass das Opfer so alt gewesen sei und dieses ein Sauerstoffgerät getragen habe. Er hätte dem 80-Jährigen lediglich auf die Schulter geschlagen, da ihn dieser nicht beachtet habe.

Respekt vor dem Alter

Er habe größten Respekt vor älteren Personen und habe nicht vorgehabt, den Mann zu verletzen. Er bedauere, dass er sich nicht persönlich bei ihm entschuldigen könne, da das Opfer krankheitsbedingt nicht anwesend sei.

Kurz angehalten

Der Unfallzeuge sagte aus, dass er nur kurz angehalten und nicht bemerkt habe, dass das Opfer hingefallen sei. Auch habe der Mann beim Aussteigen kein Sauerstoffgerät getragen. Der Richter entschloss sich auf Grund des bisherigen tadellosen Lebenswandels beider Angeklagten zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens mittels Diversion und einer Probezeit von zwei Jahren. Der Wiener muss 250 Euro Pauschalkosten, der Unfallzeuge 150 Euro berappen. Rechtskräftig. -Kurt Berger

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