Landesgericht Krems
Eklat bei Entenjagd, Teil 2

- Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.
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Fortsetzung der Verhandlung am Kremser Landesgericht gegen einen Winzer und Jäger aus dem Bezirk Krems wegen gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung. Am Vormittag des 30.Dezembers 2021 war der 57-Jährige bei der Mündung der Fladnitz in die Donau gewesen, um dort Enten zu füttern. Als eine Jagdgesellschaft mit 20 Personen am anderen Ufer Aufstellung nahm, um eine Niederwildjagd durchzuführen, kam es zum Eklat.
In Rage
Der Winzer beschimpfte die Teilnehmer der Jagd schon von weitem und schrie schließlich in Rage, dass er „alle erschießen werde, wenn sie nicht aufhören und verschwinden“. Der Beschuldigte hatte bei der ersten Verhandlungsrunde eingeräumt, dass er geschimpft habe, weil er sich durch einen Schuss der Jäger in seine Richtung bedroht gefühlt habe. Er bestritt besagte Äußerung jedoch vehement,
Zeugen
Nun wurden zwei weitere Teilnehmer der Jagd als Zeugen gehört. Einer, der als Jagdleiter fungiert hatte, gab an, der Winzer hätte schon öfter versucht die Jagd zu stören. Diesmal hätte die Drohung mit dem Erschießen jedoch eine Qualität erlangt, dass man beschloss den Vorfall anzuzeigen. Er schloss aus, dass jemand in die Richtung des Beschuldigten geschossen hätte. „Das würde keinen Sinn ergeben, denn man hätte die erlegten Enten am anderen Fladnitzufer dann gar nicht aufnehmen können.“
Ein zweiter Zeuge sagte ebenfalls aus, die Drohung mit dem Erschießen gehört zu haben. Der Winzer hätte schon zu schimpfen begonnen, als man Aufstellung genommen habe. Zudem würde ein Jäger nie in Richtung eines anderen schießen.
Geldstrafe
Die Frage aus der ersten Verhandlung, wer in seinem rechtmäßigen Revier gestanden sei, tat der Richter als nicht relevant für die Anklage ab. Er schenkte den Angaben der Zeugen mehr Glauben als jenen des Angeklagten und verurteilte den bisher unbescholtenen Winzer wegen versuchter Nötigung durch gefährliche Drohung zu 1500 Euro Geldstrafe und dem Ersatz der Gerichtskosten. Der Winzer nahm sich drei Tage Bedenkzeit. -Kurt Berger
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