Pornografisierung oder Kunst ? – Facebook und YouTube als Zensur-Diktatoren.
Auf Youtube wurden die nackten Brüste von Diane Kruger und die verhüllten, nackten Schenkel von Kristen Stewart in den neuesten Kino-Trailern mit einem schwarzen Balken verdeckt, auf Facebook wurde der Account eines Kremser DJ´s wegen harmloser Züngeleien auf sichtbaren weiblichen Brustwarzen vorübergehend gelöscht. Szene-Fotografen und Models klagen über Einschränkungen ihrer Self-Marketing-Aktionen, weil kunstvolle Aktaufnahmen bzw. fast bieder wirkende Bikini-Fotos gelöscht wurden und nachfolgende Kontaktaufnahmen bei diversen Facebook-Service-Seiten meist aussichtslos waren bzw. sich monatelang verzögerten. Begründet werden diese einseitigen Zensur-Maßnahmen seitens des Social Networks meist mit einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen – Nacktaufnahmen bzw. die Verbreitung pornographischen Inhalts seien rechtlich nicht zulässig.
Nun erwischte es das weltberühmte, skandalträchtige Gemälde „Ursprung der Welt“ (L´Origine du munde) von Gustave Courbet (http://oliverplischek.jimdo.com/2011/04/14/account-wegen-skandal-gemälde-im-profil-gelöscht-facebook-als-zensur-diktator/), das von einem französischen Facebook-User in seinem Profil verwendet wurde. Courbets Meisterwerk, einst 1866 Auftragsakt für den ägyptischen Kunstsammler Khalil Bey (der auch „Das türkische Bad“ von Jean-Auguste Dominique Ingres besaß), zeigt eine Nahsicht der behaarten Vulva einer liegenden, nackten Frau mit gespreizten Schenkeln. Der Rest des Körpers ist, mit Ausnahme des Bauches und einer Brust mit Brustwarze, nicht abgebildet. Das Bild verweist auf die Doppelnatur des weiblichen Geschlechtsorgans, einerseits als Objekt der sexuellen Begierde und Eingang der Vereinigung, andererseits als Ausgang der Geburt und Ursprungsort des Menschen. Erst 1988 wurde es erstmals im New Yorker Brooklyn Museum öffentlich präsentiert, seit 1995 wird es – unter Sonderbewachung – im Pariser Musee d´Orsay ausgestellt. Der französische Internet-User, der dieses Bild für sein Profil ausgewählt hat und dessen Konto daraufhin gesperrt wurde, fordert in einem anwaltlichen Schreiben an die französische Facebook-Niederlassung, dass das Konto innerhalb von 2 Wochen wieder zu aktivieren sei und dass ihm Schadenersatz zugesprochen werde, weil er wegen seines bevorstehenden Geburtstages mit seinen 800 Freunden nicht in Kontakt treten könne.
Man darf gespannt sein, wie diese Rechtssache weitergeht, da ein etwaiges Urteil auch eine Präjudizwirkung für künftige Entscheidungen haben könnte. Die Freiheit der Kunst ist eine diffizile, ambivalente Angelegenheit in einer schwierigen, rechtlichen Grauzone – private Unternehmen wie Youtube oder Facebook mit fast 600 Millionen aktiven Nutzern sollten aber auf keinen Fall die oberste, nicht legitimierte richterliche Instanz sein und sich hier nicht als rigide Zensur-Diktatoren aufspielen....
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