Etwa 10.400 Pässe verlieren Gültigkeit

- Bevor man in den Urlaub fährt sollte man unbedingt die Gültigkeit seines Reisepasses überprüfen
- Foto: Simone Jäger
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2016 und 2017 laufen etwa 10.400 von der BH Wolfsberg ausgestellte Pässe ab.
WOLFSBERG. Auf die Mitarbeiter des Passamtes der Bezirkshauptmannschaft (BH) Wolfsberg kommt in diesem und im kommenden Jahr ein stärkerer Andrang bei den Passausstellungen zu. 2016 verlieren rund 4.000 vom Passamt der BH Wolfsberg ausgestellte Reisepässe ihre Gültigkeit, im Jahr 2017 sogar etwa 6.300. In ganz Österreich laufen 2016/17 rund 1,2 Millionen Pässe ab.
Entspricht der Norm
Diese Menge ist aber nicht so groß wie in anderen Bezirken Kärntens. "Die Zahl der ablaufenden Pässe ist für uns eigentlich in der Norm", erklärt Berthold Feimuth von der Abteilung für Pass- und Fremdenrecht. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 liefen etwa 3.950 Pässe ab und 2015 rund 4.350. „Die antragsstärksten Monate sind bei uns Mai, Juni und Juli. Aber wir haben normalerweise keine längeren Wartezeiten", so Feimuth.
Gründe für die Steigerung
Es gibt mehrere Gründe, warum gerade jetzt vermehrt Reisepässe ablaufen. Es gab 1997 eine Erhöhung der Passgebühren, wodurch viele Personen davor ihren Reisepass beantragt haben. Weiters wurden ab Juni 2006 die ersten biometrischen EU-Reisepässe (elektronische Reisepässe) ausgegeben und seit Juni 2012 müssen Kinder eigene Reisepässe haben, die nur fünf Jahre gültig sind (bei Kindern unter zwei Jahren sind sie nur zwei Jahre gültig).
Vor Reisen informieren
Dass die Reisefreiheit in der EU nicht automatisch Passfreiheit bedeutet, mussten einige Kärntner bei den aufgrund der Flüchtlingssituation wieder eingeführten Grenzkontrollen erfahren. Auch bei Reisen innerhalb der EU benötigt man grundsätzlich ein gültiges Reisedokument. Der Führerschein reicht nicht aus.
Bei Fahrten in unsere Nachbarländer - Deutschland, Italien, Kroatien, Slowenien oder Ungarn - darf der Pass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein. Doch Feimuth gibt zu bedenken: „Fluggesellschaften oder Betreiber von Fähren befördern nur Personen mit gültigen Pässen.“ Außerdem trifft die letzte Entscheidung auch immer der (Grenz-)Beamte im jeweiligen Land.
Wer sich über Einreisebestimmungen informieren will, sollte das auf der Homepage des Außenministeriums tun - die Infos sind aktuell.
Zur Sache:
Drei Schritte zum neuen Reisepass:
1.) Die Beantragung ist unabhängig vom Wohnsitz bei jeder österreichischen Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) möglich. Jeder Antragsteller - auch Kinder - muss persönlich im Passamt erscheinen.
2.) Unterlagen: Amtlicher Lichtbildausweis oder derzeitiger Reisepass (gilt auch als Staatsbürgerschaftsnachweis), Geburtsurkunde im Original, Passbild (nicht älter als sechs Monate). Wenn vorhanden: Heiratsurkunde und Nachweis eines akademischen Grades im Original.
3.) Gebühren: Für Kinder bis zum zweiten Geburtstag ist die normale Zustellung bei Erstausstellung gebührenfrei. Nach dem zweiten Geburtstag normale Zustellung des Passes: 30 Euro. Personen ab zwölf Jahren: Reisepass 75,90 Euro, Expresspass 100 Euro, Ein-Tages-Expresspass 220 Euro.
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