Hundeführerschein wird Pflicht
Lavanttaler Tierexperten zum neuen Gesetz

- Links: Florian Schlagholz, Leiter des Wolfsberger Tierheims. Rechts: Manfred Pichler, Obmann der Hundefreunde Wolfsberg.
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Verpflichtende Sachkundenachweise bei Neuanschaffung kommen ab 1. Juli 2026 bei Hunden und anderen Haustierarten.
WOLFSBERG. Wer sich ab 1. Juli 2026 einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel zulegen will, der ist per Gesetz dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren – und zwar vor Anschaffung des Tiers. Bei Hundehaltern kommt außerdem ein zusätzliches praktisches Hundetraining in Ausmaß von mindestens zwei Stunden dazu.
Ungeeignete Rassen
Tierfreunde jubeln: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Florian Schlagholz, Leiter des Tierheims in Wolfsberg. Viel zu oft käme es vor, dass sich Menschen Hunde zulegen, ohne sich zuvor über die Eigenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Rasse auseinanderzusetzen: „Ein gutes Beispiel sind American Staffordshire Terrier, die immer wieder als Statussymbole gehalten werden. Doch mit diesen Hunden man intensiv arbeiten. Macht man das nicht richtig, verliert man die Kontrolle über das Tier“, meint Schlagholz.
Endstation Tierheim
Ein weiteres trauriges Beispiel: Herdenschutzhunde. „Das sind Arbeitstiere, die in Privathaushalten einfach nichts verloren haben“, so Schlagholz. Für viele Tiere bedeutet die naive Entscheidung ihrer Halter: Endstation Tierheim. Doch auch hier bekommen die Tiere nicht das, was sie brauchen. „Wir sind übervoll und können kaum noch weitere Tiere aufnehmen“, so Schlagholz. „Und ein Hund, mit dem der Halter schon nicht mehr zurechtkommt, ist natürlich kaum noch weiterzuvermitteln“ Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Anschaffung des Hundes könnte dazu beitragen, dass potenzielle Hundehalter ihre Kaufentscheidung noch einmal überdenken.
Wissen schadet nicht
Aus Sicht des Tierheim-Leiters wäre eine Ausweitung des verpflichtenden Sachkundenachweises auf andere Tiere – vor allem Katzen – überlegenswert: „Man kann natürlich darüber streiten, ob ein Kurs bei dieser oder jener Tierart nötig ist, doch sich Wissen über die richtige Haltung anzueignen, kann nie ein Fehler sein. Halter und Tier profitieren davon.“
"Positive Sache"
Auch beim gemeinnützigen Hundeverein ÖHV Hundefreunde Wolfsberg begrüßt man die Gesetzesnovelle, übt aber auch Kritik an der Umsetzung. „Wir predigen seit mindestens zehn Jahren, dass sich in diesem Bereich etwas tun muss, daher ist der verpflichtende Sachkundenachweis eine positive Sache“, sagt Obmann Manfred Pichler. Kurse mit essenziellen Inhalten für Hundehalter werden bei den Hundefreunden schon seit Jahren abgehalten, und zwar auf freiwilliger Basis im Rahmen der Begleithundeausbildung: „Viele Menschen wissen nicht, worauf sie sich mit der Anschaffung eines Hundes einlassen.“
Hundeschulen in Gefahr?
Sauer stößt Pichler allerdings auf, dass laut aktuellem Stand nur sogenannte „tierschutzqualifizierte Hundetrainer“ mit der Ausstellung des Sachkundenachweises betraut sein sollten, nicht jedoch die Hundetrainer des Österreichischen Hundesportverbandes (ÖHV): „Und das, obwohl letztere eine viel umfangreichere und längere Ausbildung absolvieren müssen“, so der Hundeexperte. Seiner Meinung nach geht es um Geld: „Tierschutzqualifizierte Hundetrainer sind meist gewerblich tätig, während unsere Trainer ehrenamtlich aktiv sind. Wir hoffen, dass sich dies bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch ändern wird und auch die ÖHV-Hundetrainer Kurse geben können. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass sich viele Hundehalter mit dem verpflichtenden Sachkundenachweis zufriedengeben und danach keine weiteren Ausbildungen in der Hundeschule mehr absolvieren.“

- Tierschutzlandesrätin Beate Prettner.
- Foto: Büro Prettner
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Zum Hintergrund
Ein zentraler Punkt der im Juli im Nationalrat beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes wird Tausende Menschen betreffen: Erstmalig wird ein Sachkundenachweis im Ausmaß von mindestens vier Stunden für Halter von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln verlangt. Der Kurs ist vor der Anschaffung des Tieres erforderlich. Bei Hundehaltern kommt in der Folge ein zusätzliches praktisches Hundetraining im Ausmaß von mindestens zwei Stunden dazu. Der Sachkundenachweis tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Damit haben auch die Bundesländer Zeit, entsprechende Kursangebote aufzustellen. „Genau gesagt sind es die jeweiligen Bezirksbehörden, also Magistrate und Bezirkshauptmannschaften, die diese Kurse anbieten müssten. Kärnten strebt aber eine Vereinheitlichung an: Das Land wird sich daher federführend um die Umsetzung kümmern und Vorgaben präzisieren“, sagt Landesrätin Beate Prettner.
Hund so teuer wie ein Kleinwagen
„Mit dem Sachkundekurs will man verhindern, dass sich Menschen unüberlegt und blauäugig einen Hund zulegen. Sie sollen und müssen wissen, worauf sie sich einlassen, wie zeitintensiv eine Hundehaltung ist und mit welchen Kosten es verbunden ist“, betont die Landesrätin. Tatsächlich kostet ein Hund im Laufe seines Lebens durchschnittlich so viel wie ein Kleinwagen. „Viele Hundebesitzer stellen nach wenigen Monaten fest, dass sie völlig überfordert sind. Die Folge ist: Der Hund wird im Tierheim abgegeben.“ Im Sachkundekurs wird daher ein Basiswissen zu Hundeverhalten und Hundebedürfnissen vermittelt. Ebenso die Pflichten der Hundebesitzer, wie die Anmeldepflicht in den Gemeinden und die Registrierung in der Hundedatenbank.
Spitzenreiter St. Andrä
„Wir gehen aktuell davon aus, dass viele Hunde nicht registriert sind. Mit Stand 22. Juli 2024 sind in der Heimtierdatenbank 41.741 Hundehalter und 52.960 Hunde in Kärnten gemeldet. Die Dunkelziffer liegt wohl um einige Tausend höher“, vermutet Prettner. Auf 100.000 Einwohner kommen in Kärnten 9378 Hunde: „Damit weist unser Bundesland die dritthöchste Hundedichte Österreichs auf.“ Die meisten Hunde sind (exklusive Bezirksstädte) in folgenden Gemeinden zu Hause: St. Andrä 1.152, Ferlach 1.113, Velden 957, Finkenstein 940, Ebenthal 932. Die wenigsten Hunde weisen die Gemeinden Zell (37), Mörtschach (46) und Weißensee (47) auf.




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