Leopoldstadt
Mietschulden statt Erbe im Gemeindebau Vorgartenstraße

Gemeindebau Vorgartenstraße: Elisabeth Minichsdorfer muss die hohen Kosten für die Miete des verstorbenen Vaters bezahlen.
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  • hochgeladen von Sabine Krammer

Bruno Hadwig lebte in einem Gemeindebau in der Vorgartenstraße. Nach seinem Tod ist ist seine Tochter mit hohen Forderungen von Wiener Wohnen konfrontiert.

WIEN/LEOPOLDSTADT. Der Tod eines lieben Menschen ist nicht nur mit Trauer verbunden, sondern die organisatorischen und administrativen Tätigkeiten sind enorm. Fehler und Versäumnisse können passieren. Im Falle von Elisabeth Minichsdorfer führte dies zu einer Gesamtforderung von über 6.000 Euro von Wiener Wohnen. Aber wie kam es dazu?

Zunächst informierte die Erbin Wiener Wohnen vom Ableben und wollte die Gemeindewohnung ihres Vaters in der Vorgartenstraße 162 kündigen: „Ich habe sofort nach dem Tod meines Vaters Wiener Wohnen informiert und beim Notar alle notwendigen Schritte eingeleitet.“ Auf eine Nachfrage bei Wiener Wohnen wurde die Pensionistin vertröstet, dass sie sich keine Sorgen machen müsse und die Miete kulant geklärt werden würde. Umso größer war der Schock und die Verärgerung über die Forderung von Wiener Wohnen, die sich laut Schreiben aus Mietrückständen für die Wohnung und den Parkplatz des Verstorbenen, Instandsetzung- und Entrümpelungskosten sowie Gerichtsgebühren zusammensetzen.

Minichsdorfer wandte sich an die Sprechstunde der BezirksZeitung und Immobilienexperte Peter Nemeth: „Wenn ein Erbe nicht eingeantwortet ist, also keine unbedingte oder bedingte Erbserklärung vorliegt, dann können Verträge nicht so einfach gekündigt werden. Die Vorgehensweise ist juristisch nicht unrichtig, aber menschlich schwierig.“ Der Experte rät daher bei Auskünften immer auf die Schriftform zu bestehen, sich beim Notar ausführlich über die verschiedenen Erbformen beraten zu lassen und bei Unklarheiten genau nachzufragen.

Fehlende Erklärungen und lange Fristen

Während die Erbin im Glauben war, dass alle Schritte unternommen wurden, zeigt sich für Wiener Wohnen ein anderes Bild. „Wiener Wohnen erhielt die notarielle Information, dass der Erbantritt abgegeben werden könnte, aber eine Unterschrift nicht dem Notar übermittelt wurde“, so Andrea Janousek, Sprecherin von Wiener Wohnen. Minichsdorfer: „Ich habe sicherlich alle Schriftstücke unterzeichnet und muss nun die Kosten durch die lange Bearbeitungszeit tragen.“

Durch den fehlenden Erbantritt hat Wiener Wohnen die gerichtliche Aufkündigung der Verlassenschaft beim Bezirksgericht eingebracht. Die Bewilligung wurde vom Gericht auch an Elisabeth Minichsdorfer zugestellt, die dazu keinen Einspruch erhob. Der unbedingte Erbantritt lag erst im Mai 2021, fast ein Jahr nach dem Tod von Bruno Hadwig vor. Bei der zwangsweisen Räumung der Wohnung im August war die Erbin anwesend. „Mir wurden Entrümpelungskosten von rund 100 Euro genannt, die ich auch bezahlt habe.“

Minichsdorfer beklagt die fehlende Kommunikation von Wiener Wohnen: „Ebenso unverständlich ist die Mietforderung für den Parkplatz oder sich widersprechende Briefe mit unterschiedlichen Forderungen.“ Da sowohl die Miete des Parkplatzes als auch der Wohnung ein Vertrag ist, konnte dieser erst mit dem Erbantritt gekündigt werden. Wiener Wohnen erlässt der Erbin die angefallenen Mietkosten für die Zeit zwischen Erbantritt und Zwangsräumung, erachtet jedoch die restlichen Vorschreibungen als korrekt. Erst durch die Intervention der BezirksZeitung und von Immo-Experten Peter Nemeth kündigte Wiener Wohnen eine deutliche Reduktion der ausstehenden Forderung an.

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