15.000 Euro-Darlehen schuldig geblieben
Geld hergeborgt und nicht wiederbekommen. Eine 57-jährige aus dem Bezirk klagt einen 30-Jährigen.
BEZIRK. „Sie war ja wie eine Mutter zu mir“, beschrieb ein 30-jähriger Angestellter sein Verhältnis zu einer 57-Jährigen aus dem Bezirk Lilienfeld, die ihm im Februar 2015 ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro gewährte – ihrer Aussage nach für seine damalige Firma, die angeblich in Zahlungsschwierigkeiten gewesen sei.
Nur € 2.000 zurückgezahlt
Der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien konfrontierte den Mann nun mit dem Vorwurf, dass er es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch für möglich gehalten habe, das Geld nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitraum zurückzahlen zu können. Mit einer Verspätung von neun Monaten habe er ein einziges Mal einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro auf das Konto der Frau überwiesen.
Er sei oft Monate auf Baustellen im Ausland, erklärte der Beschuldigte, und da sei es ihm nicht möglich gewesen, bei der 57-Jährigen vorbeizuschauen und ihr das Geld in bar zu geben. Außerdem habe sie gesagt: „Wennst später dran bist, bist später dran!“ Und als er schließlich von den rechtlichen Schritten der Frau erfahren habe, habe er die Zahlungstermine vorerst ganz verstreichen lassen.
Ermittlungen auch gegen Vater
Dass sich das Opfer an einen Anwalt gewendet habe, dürfte seiner Meinung nach damit zusammenhängen, dass es auch zu einem Ermittlungsverfahren gegen seinen Vater gekommen sei.
„Er war der Jugendfreund meiner Tochter“, meinte die 57-Jährige als Zeugin vor Gericht. 2015 habe man ein „angenehmes, freundschaftliches Verhältnis“ gehabt. Als der Angeklagte sie um das Darlehen bat, habe er erklärt, dass er schon bald Geld von ausständigen Rechnungen erhalten werde. Dass er ihr Geld, wie der 30-Jährige gegenüber Richter Slawomir Wiaderek gestand, nur für private Zwecke verwendete, war dem Opfer „völlig neu“.
Reumütiges Geständnis
Die zögerlichen Bekenntnisse des Beschuldigten lenkte Wiaderek schließlich in ein reumütiges Geständnis, das eine Diversion ermöglichte. Während einer Probezeit von zwei Jahren ist der Beschuldigte demnach verpflichtet, seine Schulden zu begleichen, wobei Bien darauf bestand, dass er die pünktliche Bezahlung der Raten dem Gericht nachzuweisen hat.
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