Urteil noch nicht rechtskräftig
Bezirk Lilienfeld: Keine Einweisung nach Häferl-Attacke
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten wurde beim dritten Hauptverhandlungstermin ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher seitens des Schöffensenats abgewiesen, sodass der, seit Mai in Haft bzw. in Anhaltung befindliche Betroffene unmittelbar nach dem Prozess nach Hause gehen konnte.
Dieses „Nach-Hause gehen“ könnte für den 56-Jährigen zum Stolperstein werden, da er vorerst nur eine Notschlafstelle aufsuchen kann und das nötige soziale Umfeld derzeit fehlt. Die Anlasstat sei, laut Richter, jedoch nicht so schwer gewesen, dass man den Mann dafür in eine Anstalt einweisen könne. Mittlerweile medikamentös hinsichtlich einer Psychose gut eingestellt und seit seiner Verhaftung auch ohne Alkohol, gelte der Betroffene nun als zurechnungsfähig, was bei den Vorfällen im Frühjahr 2020 in seiner Unterkunft im Bezirk Lilienfeld laut Gutachter Dietmar Jünger absolut nicht der Fall gewesen sei.
Bart angezündet
Lebhaft schilderte ein Zeuge, wie der Betroffene damals mit einer Tasche voll Kaffeehäferln auf den Hausflur kam. „Da hat er mir die Tasche viermal auf den Kopf geschlagen, ich bin gleich zu Boden gegangen“, so der Zeuge. Wenn ihm ein Rumäne nicht zu Hilfe gekommen wäre, „dann sitz i heut net da“, ist der Nachbar überzeugt. Schlimm sei auch der Vorfall mit einem Obdachlosen gewesen, dem der 56-Jährige zuerst eine Ohrfeige verpasst und dann den Vollbart des Opfers mit einem Feuerzeug angezündet habe. Die Einvernahme des Bartträgers, der von der Polizei aus der Psychiatrie in Mauer in den Zeugenstand gebracht wurde, gestaltete sich eher schwierig. Er beschwerte sich eher über seine aktuelle „Schlafstelle“ als über die Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten.
Verteidiger Ludwig Redtensteiner sprach von einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für dieses Verfahren, wobei der 56-Jährige mit 19 Vorstrafen als Kleinkrimineller schon jede Menge Gerichtserfahrung mitgebracht habe. Seitens der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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