Keine Haftstrafe für den prügelnden Lebenspartner
BEZIRK (mg). Mit 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen endete der Prozess gegen einen 21-Jährigen aus dem Bezirk Lilienfeld. Er bedauerte seinen Wutausbruch gegenüber seiner Lebensgefährtin, bei dem er sie massiv bedrohte und verletzte.
Friedlich vereint wartete das Pärchen vor dem Saal am Landesgericht St. Pölten. Man sei nach dem Vorfall Mitte Juli nur zwei Wochen getrennte Wege gegangen, jetzt aber wieder zusammen. Der Streit sei damals eskaliert. „Bevor du mich verlässt, bring ich dich in den Rollstuhl!“, drohte der 21-Jährige im Sommer, dann packte er seine Lebensgefährtin am Hals, würgte sie und versetzte ihr einen Kopfstoß gegen die Nase. „Aus Zorn“, wie der Angeklagte erklärte,... „und weil sie am Balkon stand und laut geschrien hat.“ Richterin Doris Wais-Pfeffer bot eine Diversion in Form der Sozialleistungen, die der Bursche annahm. Bereits im Dezember 2012 wegen Körperverletzung mit einer Diversion bedacht, erhielt er auch diesmal die Chance einer außergerichtlichen Gutmachung.
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