Gerichtsprozess
Polizist aus dem Bezirk Lilienfeld wird wegen Neugierde verklagt
BEZIRK. „Es war reine, blöde Neugier“, kommentierte ein 35-jähriger Polizeibeamter den Vorwurf des St. Pöltner Staatsanwalts Thomas Korntheuer, der ihm das Verbrechen des Amtsmissbrauchs zur Last legte.Einerseits tätigte der Beamte während seines Dienstes Suchanfragen im Protokollier-, Anzeigen- und Datensystem des Bundesministeriums für Inneres ohne Notwendigkeit, andererseits kam er seiner Verpflichtung, nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden entsprechend nachzuforschen, nicht nach.
Eine Stunde gesucht
Seit Februar 2018 versah der Angeklagte auf einer Polizeiinspektion im Bezirk Lilienfeld seinen Dienst, wo er an einem Vormittag seinen eigenen Namen in das Suchsystem eingab und, angeblich zu seiner Überraschung, auf zwei Protokolle stieß, in denen er selbst die Hauptrolle spielte. Er vertiefte sich in die Akten, was Richter Slawomir Wiaderek provozierte zur Frage: „Ist bei euch nix los? Sie haben über eine Stunde das durchgelesen!“
Politisch tätig
Er habe davon nichts gewusst und sei daher besonders neugierig geworden, als er im Zusammenhang mit seinem politischen Engagement für die FPÖ und einer Anzeige nach einem Raufhandel ins Visier der Kollegen geraten war. Dass er zu diesen „Einblicken“ ohne dienstliche Notwendigkeit nicht berechtigt war, wusste der Beamte.
Fehlverhalten
Ebenfalls bewusst war ihm sein Fehlverhalten nach einem nächtlichen Anruf wegen eines gestürzten Rollerfahrers, der allerdings bereits im Krankenhaus lag. Man hätte vorschriftsmäßig hinfahren und einen Alko-Vortest machen müssen. „Wos tua ma dort, do is eh nix mehr“, habe der diensthabende Kollege gemeint. Dass es sich bei dem Verletzten um einen amtsbekannten Alkoholiker gehandelt habe, erfuhren die beiden Beamten erst am nächsten Tag, als sie den zuständigen Dienststellenleiter des Nachbarrajons kontaktierten, der seinerseits auch nichts Entsprechendes unternommen habe. Verteidiger Peter Resch bezeichnete dieses Verhalten seines Mandanten als „Fehleinschätzung“, betonte jedoch im Hinblick auf dessen Personalakte, dass der Beamte darüber hinaus ein offensichtlich sehr engagierter Polizist sei.
Auch Wiaderek stieß in dem Akt auf durchwegs positive Bewertungen und empfahl im Hinblick auf das rechtskräftige Urteil mit acht Monaten Bewährungsstrafe und der dreijährige Probezeit: „Sie dürfen Ihrer Neugierde nicht freien Lauf lassen!“
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