Sexueller Übergriff im Sprudelbecken
BEZIRK. (ip) Erschrocken und völlig aufgelöst lief ein elfjähriges Mädchen am 6. Jänner 2013 zum Bademeister der St. Pöltner Aquacity. Unter Tränen erzählte es, dass ihr ein Mann im Sprudelbecken von hinten zwischen die Beine gegriffen habe.
Das Kind, das mit seiner Freundin und anderen Badegästen im Becken war, zeigte dem Bademeister unmittelbar danach den Mann, der in seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zur Verantwortung gezogen wurde.
„Ich habe das nicht getan“, erklärte der afghanische Asylwerber aus dem Bezirk Lilienfeld. Das Becken sei nicht sehr breit und da könne es schon passieren, dass man ankommt, versuchte der Afghane die Schuld von sich zu weisen. Nicht gerechnet hatte er jedoch mit der Aussage einer Erwachsenen, der er sich am selben Tag im Hallenbad ebenfalls von hinten genähert und sie am Gesäß begrapscht hatte. „Ich habe mich über die Frechheit geärgert und das Becken verlassen“, gab die Frau zu Protokoll.
Richterin Andrea Humer schien der Beschuldigte schon bei seinen Personaldaten wenig glaubwürdig. Das Alter von 26 Jahren nahm sie ihm nicht ab. Nicht nur im Vergleich zu seinem Dolmetscher wirkte der Angeklagte wesentlich älter. Dagegen war die Aussage des Mädchens, vor allem auch unmittelbar nach dem Vorfall, absolut glaubwürdig. Bei einem Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft urteilte der Schöffensenat doch noch relativ milde. Die acht Monate bedingte Freiheitsstrafe nahm der Afghane an. Auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner verzichtete auf weitere Rechtsmittel.
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