Kirchmayr/Mahr: Verschärfungen bei Mindestsicherung gefordert
BEZIRK (red). In einer gemeinsamen Initiative fordern OÖVP und FPÖ in der Landtagssitzung kommenden Donnerstag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Novellierung der 15a-Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS).
Weiter sollen die Leistungen für „befristete Asylberechtigte“ und „subsidiär Schutzberechtigte“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer eingeschränkt werden.
„Dass immer mehr Menschen in Österreich Asyl beantragen, fordert auch zunehmend unsere sozialen Netze. Insbesondere bei den steigenden Kosten bei der Mindestsicherung muss gegengesteuert werden, da das System sonst unleistbar wird. Asylwerber suchen sich derzeit das wirtschaftlich attraktivste Land aus. Das geht so nicht mehr! Es braucht daher einerseits eine Verteilung der Personen in ganz Europa und andererseits müssen wir die Attraktivität unseres Sozialsystems für Asylwerber senken“, fordern OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr.
So soll für Mehrpersonenhaushalte bei 1.500,- Euro ein Deckel für alle Geldleistungen eingeführt werden. Im ersten Jahr des Bezuges der BMS sollen vermehrt Sach- statt Geldleistungen zur Verfügung gestellt werden. Arbeitsunwilligen Personen soll die Mindestsicherung nach einem Jahr um mindestens 25 Prozent gekürzt werden. Ebenso soll für Asylberechtige und subsidiär Schutzberechtigte die Unterstützung gekürzt werden, wenn diese verpflichtende Deutschkurse und Werteschulungen nicht absolvieren.
Asylwerber ohne Einkommen und Vermögen, die den Status „asylberechtigt“ bzw. „subsidiär schutzberechtigt“ erhalten, haben Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung (in OÖ 914,- Euro pro Monat).
Landtag bringt Änderung der Unterstützung für „befristete Asylberechtigte“ und „subsidiär Schutzberechtigte“ ein
Dort wo der Oö. Landtag selbst Gestaltungsmöglichkeiten hat, wird am Donnerstag eine Gesetzesänderung bei der Mindestsicherung eingebracht. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer sollen „befristete Asylberechtigte“ und "subsidiär Schutzberechtigte" in OÖ (also Personen, deren Asylantrag abgewiesen wurde und denen in ihrer Heimat dennoch Verfolgung droht) die Mindestsicherung nur mehr in der Höhe der Grundversorgung (bis zu 440,- Euro) erhalten.
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