Probezeit wird ab Juli ein Jahr verlängert

Die Missachtung des Handyverbots wird künftig stärker bestraft, Führerscheinneulinge sind besonders betroffen. Foto: Kzenon/Fotolia
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LINZ (jog). Die Probezeit für Führerscheinneulinge wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Das sieht eine entsprechende Novelle des Führerscheingesetzes vor, die ab Juli in Kraft tritt. Zudem soll in den Katalog der Delikte, bei denen eine Nachschulung erforderlich ist, die Benützung von Handys am Steuer aufgenommen werden. Im Nationalrat wurden im Zuge eines ganzen Gesetzespakets zahlreiche Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen. So werden etwa Alkohol-Wegfahrsperren – sogenannte Alkolocks – ab September 2017 in einem fünfjährigen Pilotversuch erprobt. Den Weg dazu machte der Nationalrat mit einem Beschluss frei. Derzeit sind alle neuen Führerscheine, mit Ausnahme von Moped und Traktor, in den ersten zwei Jahren Probeführerscheine. Bei schweren Verkehrsstrafdelikten wie Fahrerflucht, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrer oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. In diesen Deliktkatalog soll die Missachtung des Handyverbots aufgenommen werden. "Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2020 die Anzahl der Verkehrstoten auf unseren Straßen zu halbieren. Deshalb setzen wir ganz gezielt Maßnahmen gegen die Hauptunfallursache Ablenkung am Steuer", sagt Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Neuer Mopedführerschein

Änderungen sieht die Novelle auch bei der Mopedausbildung vor. Bisher war es möglich, dass Jugendliche die Ausbildung und Prüfung bereits mit 14 Jahren und sechs Monaten absolvieren können, aber erst mit 15 Jahren die Lenkberechtigung erhalten. Die Novelle sieht vor, dass künftig erst zwei Monate vor dem 15. Geburtstag die Ausbildung und Prüfung begonnen werden kann. Die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, die theoretische Prüfung darf nicht darin integriert sein. In der Mopedausbildung soll künftig auch Risikokompetenz gelehrt werden, wie es im Lehrplan der Klasse A schon der Fall ist. Das macht erforderlich, dass die Fahrlehrer eine diesbezügliche Schulung erhalten. Die Prüfungsfragen werden außerdem auf Computern abgefragt.

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