Klage gegen Grundeigentümer
Stadt Linz zieht gegen Sperre des Brandstetterwegs vor Gericht
Bereits mehr als zwei Jahre ist der beliebte Wanderweg – der Brandstetterweg – am Pöstlingberg gesperrt. Trotz bestehendem Wegerecht hat der Grundeigentümer den Durchgang geschlossen. Die Stadt Linz reichte heuer im Februar nach zahlreichen Schlichtungsversuchen Klage ein, um den Weg wieder für die Öffentlichkeit begehbar zu machen. Die erste Verhandlung am Bezirksgericht in Urfahr hat im März stattgefunden. Mitte Mai sind nun drei weitere Termine am Gericht angesetzt.
LINZ. Vom Dießenleitenweg kommend führt seit Jahrzehnten ein beliebter Wanderweg hinauf auf den Pöstlingberg. Bereits 1958 benannte die Stadt diesen in Brandstetterweg. Seit etwa zwei Jahren ist diese Route nicht mehr ungehindert begehbar. Der Grundeigentümer versperrte den Zugang zunächst mit einer Kette bei der Engstelle im oberen Bereich, die den einzigen Zugang zur Samhaberstraße darstellt.
"Kein Durchkommen" am Brandstetterweg
Bei einem Lokalaugenschein machte sich auch Stadtrat Dietmar Prammer (SPÖ) ein Bild von der Situation vor Ort. „Ich selbst bin diesen Weg auch im Rahmen eines Lokalaugenscheins gegangen. Zu diesem Zeitpunkt war der Weg bereits stark mit Ästen verstellt und aufgrund des fehlenden Grünschnitts von den Seiten her fast zugewachsen, mittlerweile gibt es sprichwörtlich kein Durchkommen mehr”, so Prammer. Zuvor machte Linzplus-Gemeinderat Lorenz Potocnik bereits 2022 auf die Situation aufmerksam.
Drei weitere Gerichtstermine im Mai
Die Stadt reichte, nach mehreren gescheiterten Schlichtungsversuchen, schließlich im November 2023 Klage gegen den Grundeigentümer ein, um eine Öffnung für die Allgemeinheit zu erwirken. „Bedeutende Wanderwege sollen für die Bevölkerung frei begehbar bleiben. Natürlich müssen auch die Wander*innen rücksichtsvoll mit dem fremden Grund umgehen. Nichts aber rechtfertigt eine Blockade eines Weges wie in diesem Fall”, so Prammer. Am 21. März fand die erste Verhandlung am Bezirksgericht Urfahr statt. Mitte Mai folgen drei weitere Gerichtstermine.
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