Gericht gibt Radlobby OÖ Recht
"Sternradfahrt" hätte wie angemeldet durchgeführt werden können
Im Rahmen des von der Stadt Linz im September veranstalteten Mobilitätstages hatte die Radlobby OÖ eine "Sternradfahrt" über die drei Linzer Brücken geplant. Erst zwei Tage vor der Veranstaltung erhielten die Organisatoren eine Untersagung durch die Polizei. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gab nun der Beschwerde des Vereins statt. Die Veranstaltung hätte stattfinden dürfen.
LINZ. Aufgrund von "massiven verkehrstechnischen Bedenken und aus Sicherheitsgründen" untersagte die Landespolizeidirektion OÖ kurzfristig – nur zwei Tage vor dem Event – die geplante "Sternradfahrt" durch die Linzer Innenstadt auf der geplanten Route. Die Radlobby OÖ erhob als Veranstalter Beschwerde gegen den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und bekam Recht. „Wir haben die Untersagung als einen Angriff auf die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit empfunden, und freuen uns daher sehr über die jetzt erfolgte rechtliche Klarstellung schon in erster Instanz. Es ist schade, dass es diesen Schritt gebraucht hat, aber Demokratie ist nicht umsonst und keinesfalls selbstverständlich, dafür soll und muss man manchmal auch kämpfen", kommentiert der Vorsitzende der Radlobby OÖ, Gerhard Fischer, das Urteil.
Untersagung war nicht gerechtfertigt
"In vorliegendem Fall ist zu berücksichtigen, dass die geplante Versammlung an einem Samstag, einem Tag ohne Pendlerverkehr stattgefunden hätte und die Dauer auf eine Stunde angesetzt war", begründet das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen hätten die Untersagung der Versammlung nicht gerechtfertigt. Außerdem habe die Veranstaltung in der gleichen Form bereits in den Jahren zuvor – die Radlobby OÖ veranstaltet diese Radveranstaltung bereits seit mehreren Jahren – problemlos stattgefunden.
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