Bestattung
Trauerarbeit "to go"
LINZ. Die Digitalisierung verändert fast alle Lebensbereiche, so auch die Trauerarbeit. Angefangen hat die Entwicklung vor etwa 15 Jahren mit den ersten digitalen Friedhöfen. Dort kann man im Internet "Grabsteine" für die Verstorbenen erstellen und mit Engeln oder Lichtern verzieren. Kurz darauf sind Online-Kondolenzbücher aufgekommen, in denen man sein Mitgefühl gegenüber den Angehörigen in digitaler Form ausdrücken kann. Das neue Service hat aber auch Nachteile. So kann es für die Hinterbliebenen schnell anstrengend werden, dadurch immer wieder an die verstorbene Person erinnert zu werden. Die Grundidee hinter diesen Seiten ist viel älter.
Weg vom Friedhof
Seit mehr als 100 Jahren gibt es Gedenkbilder, die den Angehörigen bei der Trauerarbeit helfen sollen. Das ist auch der Sinn der Online-Kondolenzbücher. Der Trend geht klar in die Richtung, zum Trauern nicht mehr auf den Friedhof zu gehen. Das beschränkt sich zunehmend auf ein bis zwei Anlässe pro Jahr, wie zu Allerheiligen. Ansonsten passiert das Gedenken zu Hause. Dafür gibt es immer mehr Apps und Webseiten, die eine digitale Trauerarbeit ermöglichen. Ein Beispiel dafür ist seelenfunke.at, wo man dem Verstorbenen Nachrichten schicken, seine Gedanken niederschreiben und dadurch den Verlust verarbeiten kann. Das geht alles leicht via Smartphone – sozusagen Gedenken zum Mitnehmen. Durch das Internet bleiben die Gedanken lange erhalten und abrufbar. Auch Friedhöfe werden digitalisiert. Mit QR-Codes auf Grabsteinen, wie auf dem St. Barbara Friedhof in Linz, können Informationen über berühmte Persönlichkeiten abgerufen werden.
Leichtere Verwaltung
Was sich noch durch die Digitalisierung geändert hat, ist vor allem die Verwaltungsarbeit der Bestatter. Parten können heute schnell gedruckt und Begräbnisse leichter organisiert werden. Auch können digitale Konten der Verstorbenen per Algorithmus ausfindig gemacht werden, damit die Angehörigen etwa die Social-Media-Konten stilllegen oder löschen können. Zudem haben Bestatter die Möglichkeit, digitale Verträge zu kündigen oder umzumelden, wenn sie eine Vollmacht der Angehörigen bekommen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.