Verträge vorab prüfen

Foto: Robert Kneschke/Fotolia

OÖ. Fitnessstudios erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gerade bei den Vertragsbedingungen sollten Kunden aber immer ganz genau hinsehen, raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Nur so können spätere unliebsame Überraschungen im Vorhinein vermieden werden.

Probetraining vereinbaren
Bevor man sich für ein Fitnessstudio entscheidet, ist es empfehlenswert, an einem unverbindlichen Schnuppertraining teilzunehmen. Achten Sie dabei z.B. auf die Beschaffenheit und Sauberkeit der Umkleideräume und sanitären Einrichtungen und die Freundlichkeit, Professionalität und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich nach den Öffnungszeiten. Auch die Erreichbarkeit des Studios ist für viele ein wesentliches Kriterium. Lassen Sie sich beim Schnuppertraining aber nicht dazu drängen, gleich einen Vertrag zu unterschreiben. Nehmen Sie ihn falls möglich mit nach Hause und lassen Sie sich Zeit zum Lesen und Entscheiden.

Vertrag aushändigen lassen

Wenn es nicht von selbst geschieht, sollten Sie darauf bestehen, eine Kopie des Studio-Vertrages zu erhalten. Dort findet man alle wichtigen Informationen über die Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten. Daher sollte man sich den Vertrag auch gut aufheben – mindestens solange man im Studio angemeldet ist.

Keine lange Bindung
Die AK-Konsumentenschützer empfehlen zunächst kurze Bindungsfristen zu vereinbaren. So können Sie entscheiden, ob Sie sich im betreffenden Studio auch länger wohlfühlen und ob die anfängliche Begeisterung für das Training dauerhaft anhält. Sie selbst sind an die vereinbarte Vertragsdauer gebunden, selbst wenn Sie das Trainingsangebot nicht mehr nützen möchten oder können.

Keine Vorauszahlung
Grundsätzlich ist eine monatliche Zahlung vorzuziehen. Wenn man den Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus zahlt und es zu längeren Betriebsunterbrechungen kommt oder der Studiobetrieb überhaupt eingestellt wird (z.B. wegen Konkurs), ist es sehr schwierig bis kaum möglich, die Mitgliedsgebühr zurückzubekommen. Am besten eignet sich die Zahlung mittels Einzugsermächtigung.

Preise vergleichen
Viele Studiobetreiber verlangen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine einmalige Einschreib- oder Verwaltungsgebühr. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie die Preise mehrerer Studios vergleichen.

Kündigung eines Vertrags
Wenn man den Vertrag kündigt, muss man auf die Einhaltung der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen achten. Wenn ein Fitnessvertrag zum Beispiel eine einmonatige Kündigungsfrist vorsieht, dann muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat vor dem geplanten Vertragsende beim Unternehmen eingelangt sein.
In einigen Verträgen finden sich zusätzlich zur Kündigungsfrist noch Kündigungstermine. In solchen Fällen kann man den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist nur zu den vorgegebenen Kündigungsterminen aufkündigen. Kündigungstermine gibt es oft halbjährlich oder zum Quartalsende.
Aus Beweisgründen ist es ratsam, die Kündigung eingeschrieben (am besten auch noch mit Rückschein) aufzugeben und sich das Kündigungsschreiben und den Postaufgabebeleg gut aufzuheben. Alternativ kann man auch eine Kündigung im Studio abgeben. Dabei sollte man sich aber die Übernahme des Kündigungsschreibens auf einer Kopie mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Nähere Informationen unter: ooe.konsumentenschutz.at

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