Mit diesen Fehlern verdient die Stadt Millionen
Wirrwarr um 10-Minuten-"Park-Mythos"

- Die Parkplatzsuche kann vor allem in der Innenstadt zur nervlichen Zerreißprobe werden.
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Ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer – oft reicht nur ein kleiner Irrtum, um sich Ärger einzuhandeln. Hausverstand und das, was man laut Parkreglement der Stadt darf, klaffen oft weit auseinander. Vor allem, wenn es darum geht, nur kurz ein paar Minuten stehenzubleiben, ohne gleich zahlen zu müssen, herrscht jetzt Aufregung.
LINZ. Einmal nicht aufgepasst, schon "darf" man in den jährlich etwa 2,5 Millionen Euro schweren Strafen-Topf der Stadt einzahlen. Für jede noch so kleine Kleinigkeit sind nämlich schnell 35 Euro fällig. "Manchmal entstehen diese Strafen aus Missverständnissen. Deshalb klären wir auf, um Ärger zu vermeiden", so Finanzreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl (SPÖ) und stellt die sieben gängigsten "Park-Mythen" vor. Für Aufregung sorgt dabei jetzt, dass es sich laut Blöchl auch bei der 10-minütigen Toleranzzeit um einen Mythos handeln soll. Laut Blöchl ist die Parkgebühr bereits ab Beginn des Abstellens fällig und die paar Minuten nur dafür da um den Parkschein vom Automaten zu holen.
Zehn Minuten "Gratis"-Parken
Stimmt nicht, sagt Verkehrsstadtrat und Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP). Dass die zehn Minuten Halten, ohne gleich einen Parkschein lösen zu müssen, nun infrage gestellt werden, kritisiert er stark. Das sorge in erster Linie für Verunsicherung bei Kunden und Besuchern der Stadt, so Hajart weiter und betont, dass die 10-Minuten-Toleranzfrist seit Jahrzehnten gelebte Praxis sei.

- Dieses Pickerl klebte Anfang der 2000er an vielen Geschäften.
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Anfang der 2000er gab es dazu sogar eine Pickerl-Aktion mit Stickern, die viele Geschäfte an der Tür hatten. "Wir müssen beim Parken wieder kundenfreundlicher werden. Jede Verschlechterung beim Parken ist Gift für die Einkaufsstadt Linz, gerade jetzt in dieser für den Handel so schwierigen Zeit", betont Hajart.
Was man in Linz beim Parken alles nicht darf:
- Parkverbot in Kurzparkzone heißt gebührenfrei?
Falsch. Parkverbot hebt die Gebührenpflicht nicht auf – und bringt im Zweifel gleich zwei Strafen. - Zettel „Ladetätigkeit“ hinter der Scheibe reicht.
Falsch. Nur wer sofort und ohne Pause be- oder entlädt, parkt gebührenfrei. - Ohne blaue Bodenmarkierung keine Kurzparkzone.
Falsch. Entscheidend sind die Verkehrszeichen. - Vor der eigenen Einfahrt darf ich gratis stehen.
Eine Regel zum Kopfschütteln: Befindet sich die Einfahrt in der Kurzparkzone, muss ich sogar bezahlen, selbst wenn ich Hauseigentümer oder Mieter bin. - Beifahrer im Auto = gratis parken.
Falsch. In der Kurzparkzone muss auch mit Beifahrer im Fahrzeug trotzdem gezahlt werden. - Handyparken gilt sofort nach Buchen.
Falsch. Erst die Buchungsbestätigung macht den Schein gültig – bis dahin droht Strafe. Man sollte bis zum Erhalt der Bestätigung beim Auto bleiben.


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