Linz gegen Rechts
Klage von Wirt gegen Demo-Anmelder abgewiesen
Weil rund um eine große Demonstration Sachbeschädigungen stattfanden, klagten die Geschädigten die Demo-Anmelder. Der Oberste Gerichtshof wies diese Klage jetzt ab. Die Anmelder hätten ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
LINZ. Vor mehr als vier Jahren demonstrierten tausende Menschen in Linz gegen "eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum", das am 29. Oktober 2016 in den Redoutensälen des Landes OÖ stattgefunden hat. Entlang der Demoroute kam es zu vereinzelten Sachbeschädigungen, etwa durch den Wurf von Farbbeuteln.
Die Polizei konnte die Täter jedoch nicht ausforschen. Die Geschädigten, ein Lokalbesitzer und der "Kaufmännische Verein", klagten daraufhin die Organisatoren der Demonstration vom Bündnis "Linz gegen Rechts" auf Schadenersatz. Während das Bezirksgericht Linz den Klägern in erster Instanz Schadenersatz inklusive Prozesskosten in Höhe von 23.263,45 Euro zusprach, hob das Landesgericht Linz das Urteil im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung auf.
Sicherheitsvorkehrungen ausreichend
Die Kläger zogen daraufhin zum Obersten Gerichtshof (OGH), der das Urteil am 2. März bestätigt hat. Eine Haftung des Veranstalters komme bei "an sich friedlicher Demonstrationen für fremde Sach- und Personenschäden in der Regel nur dann in Frage, wenn überhaupt keine Sicherheitsvorkehrungen zur Abwendung von Risiken getroffen würden", heißt es in dem Urteil. Die Sicherungspflichten der Veranstalter dürfen auch nicht überspannt werden, da sonst die Demonstrationsfreiheit darunter leiden würde.
Sieg für Versammlungsfreiheit
"Das OGH-Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit", sagen die beiden damaligen Demonstrationsanmelder, Nina Andree (Landesvorsitzende der SJ OÖ) und Raffael Schöberl (bis März 2020 Bundesvorsitzender der KJÖ). "Dieser rechtswirksame Urteilsspruch ist richtungsweisend für alle zukünftigen Demonstrationen in Österreich – denn schlussendlich konnten wir damit verhindern, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Frage des Geldbeutels wird."
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