Swap-Zwischenurteil
OLG Wien bestätigt – Vertrag mit Bank war nicht rechtsgültig

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am 6. April das für Linz positive Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien vom November des Vorjahres. 
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Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte das Swap-Zwischenurteil: Der Vertrag mit der Bank war nicht rechtsgültig. Bürgermeister Klaus Luger sieht daher die Rechtsposition der Stadt Linz bestärkt – "Swap 4175 hatte nie Bestand", so Luger.

LINZ. "Dieses Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt die Stadt Linz in ihrer seit jeher vertretenen Rechtsposition ganz eindeutig, dass das Geschäft von vorneherein unwirksam war", äußert sich Bürgermeister Klaus Luger per Aussendung. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am 6. April das für Linz positive Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien vom November des Vorjahres. 

Bürgermeister Klaus Luger sieht daher die Rechtsposition der Stadt Linz bestärkt: "Swap 4175 hatte nie Bestand." | Foto: BRS
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Fehlender Gemeinderatsbeschluss als Grund

Demnach hätte der Vertrag zu dem sogenannten Zins-Swap aus dem Februar 2007 niemals ohne einen Beschluss des Linzer Gemeinderates geschlossen werden dürfen. Ein allgemein gehaltener Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004 sei demnach nicht ausreichend gewesen, um den Abschluss dieser Zinswette durchzuführen. Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Revision seitens Bawag sei zu rechnen

"Aufgrund des hohen Streitwerts ist mit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Wege einer Revision zu rechnen", so Luger. Angesichts der aktuellen Entscheidung zeigt sich der Linzer Bürgermeister jedoch zuversichtlich. Letzte Instanz ist nun der Oberste Gerichtshof (OGH), der im Wege einer Revision angerufen werden kann.

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Bürgermeister Klaus Luger sieht daher die Rechtsposition der Stadt Linz bestärkt: "Swap 4175 hatte nie Bestand." | Foto: BRS
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