Reform der GmbH light notwenig

Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer | Foto: Arbeiterkammer
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LINZ/OÖ. Für die Arbeiterkammer Oberösterreich sind die im Abgabenänderungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen durchaus gerechtfertigt. Denn bei der GmbH light ist nur vorgesehen, diesen Vorteil auf echte Neugründungen zu beschränken, und die derzeitige Form des Gewinnfreibetrags ist ohnehin nur ein Steuerprivileg der
Selbständigen ohne wirtschaftliche Rechtfertigung.

Die von der Regierung geplante Reform der sogenannten "GmbH light" wird von Wirtschaftsseite hart attackiert. Dabei reagiert die Reform nur auf Probleme im Zusammenhang mit der erst im Vorjahr erfolgten Änderung.

Ursprüngliches Ziel der GmbH light war es, Jungunternehmern/-innen den Weg zum eigenen Unternehmen zu erleichtern. Die Praxis hat aber gezeigt, dass nur 794 Gründungen von GmbH light echte Neugründungen waren, bei den weiteren 2845 handelt es sich nur um Umwandlung von bereits bestehenden GmbH. Das heißt, durch die damit verbundene Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro wird der Gläubigerschutz geschwächt. Zudem entstehen dadurch Steuerausfälle
durch die niedrigere Mindestkörperschaftssteuer (nur 500 statt 1750 Euro sind zu zahlen).

Die aktuell geplante Reform soll nun genau das unterbinden. Das verminderte Stammkapital soll als "Gründungsprivilegierung" nur mehr für Neugründungen zugelassen werden. Neugründungen werden alsoweiterhin gefördert, Umgründungen zur Steuerersparnis, die nie Intention waren, werden unterbunden. "Die Aufregung ist also völlig unbegründet", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Der Gewinnfreibetrag wurde zwecks angeblicher steuerlicher Gleichstellung der Selbständigen mit den Gehaltsbeziehern geschaffen, bei denen das 13. und 14. Gehalt steuerlich begünstigt ist. Diese Begünstigung wurde jedoch vor Jahrzehnten als Ausgleich dafür eingeführt, dass die Selbständigen viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung des Gewinnes haben.

Die derzeitige Form des Gewinnfreibetrages, der über 3900 Euro hinausgeht, ist eigentlich mit Investitionen zu belegen. Tatsächlich sind aber keine Sachinvestitionen in Maschinen etc. erforderlich, es genügt die Anschaffung von Wertpapieren. Das bedeutet, bei Selbständigen wird die Anschaffung von Wertpapieren mit bis zu 50 Prozent (Spitzensteuersatz) gefördert. Die jetzige Reform sieht nur vor, dass zukünftig reale Investitionen für die Inanspruchnahme der
Begünstigung getätigt werden müssen.

"Die Reduzierung des Budgetdefizits verlangt von der gesamten Bevölkerung einen Beitrag. Es ist mehr als gerechtfertigt, dass die Selbständigen auch einen Beitrag leisten und ihre steuerlichen Bevorzugungen etwas eingeschränkt werden", stellt Kalliauer fest.

Quelle: APA

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