So werden die Mandate für den Nationalrat vergeben
Das Ermittlungsverfahren: zuerst der Wahlkreis, dann die Landesliste und dann die Bundesliste. In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht. Die Mandate werden im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen aufgeteilt. Grundlage ist das sogenannte D’Hondt-Verfahren: Zuerst werden die Mandate anhand der Ergebnisse aus den Regionalwahlkreisen vergeben. Für ein Mandat in Oberösterreich benötigt eine Partei etwa 27.000 Stimmen. Am zweiten Ermittlungsverfahren (Landeswahlliste) nehmen nur die Parteien teil, die in einem der Regionalwahlkreise (in Oberösterreich fünf) ein Mandat erhalten haben. Im dritten Schritt kommen die Kandidaten auf der jeweiligen Bundesliste zum Zug. Derzeit werden die amtlichen Mitteilungen zur Wahl an alle Wahlberechtigten verschickt. Wer diese nicht erhalten hat, sollte umgehend seine Gemeinde kontaktieren.
In Oberösterreich treten am 29. September elf Parteien zur Nationalratswahl an:
SPÖ
ÖVP
FPÖ
BZÖ
GRÜNE
TEAM FRANK STRONACH
NEOS
PIRAT (Piratenpartei)
KPÖ
CPÖ (Christliche Partei)
WANDL (Der Wandel)
Österreich besteht aus 39 Regionalwahlkreisen. Oberösterreich ist in fünf eingeteilt. Im Wahlkreis 4A (Linz, Linz-Land) werden 7 Mandate vergeben, in 4B (Innviertel) 5, im Wahlkreis 4C (Hausruckviertel) 8 Mandate, in 4D (Traunviertel) 6 sowie im Wahlkreis 4E (Mühlviertel) 6 Mandate.
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