Gesetzesnovelle: Verschärfungen beim Wohnbauförderungsgesetz
Die geplanten Änderungen für das WFG bringen strengere Regeln für Drittstaatenangehörige mit sich.
Deutsch als Voraussetzung, Einkünfte über einen Zeitraum von 54 statt nur 36 Monaten, sowie ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren: Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll zukünftig als Drittstaatler in Oberösterreich die Möglichkeit haben, Wohnbeihilfe oder Wohnbauförderungen zu erhalten. So lautet der Inhalt der WFG-Novelle von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. Sie soll kommende Woche in der Regierungssitzung eingebracht werden und ist Teil des Arbeitsprogramms von FPÖ und ÖVP. Im Falle einer frühen Beschlussfassung soll das neue Gesetz bereits mit 1.1.2018 in Kraft treten.
"Insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache soll dazu befähigen, am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teilzunehmen. In diesem Zusammenhang spielt Integration vor allem im Bereich des Wohnens eine bedeutende Rolle", sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.
Keine Anrechnung der Notstandshilfe
Neu ist, dass bei den Einkünften die Notstandshilfe nicht mehr angerechnet werden kann. Anderes gilt beim Bezug von Kindergeld oder bei der Pflege von nahen Angehörigen, wo die Anrechnung möglich ist. Weitere Ausnahmen wird es bei Personen geben, die gesundheitlich oder aus Gründen des Alters dauerhaft nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Von all diesen Änderungen nicht betroffen sind Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und EWR-Bürger.
Mehr Kontrolle
Bereits jetzt habe sich die Abteilung Wohnbauförderung auch damit beschäftigt, Wohnbauförderungs- und Wohnbeihilfenbezieher strenger zu kontrollieren. So konnten mehrere Fälle von ungerechtfertigt ausbezahlter Beihilfen aufgedeckt werden. Die daraufhin erhobenen Rückforderungen betrugen jährlich circa zwei Millionen Euro.
Änderungen auch bei Wohnbeihilfen-Verordnung
Auch bei der oberösterreichischen Wohnbeihilfen-Verordnung soll es Anpassungen und Änderungen geben. Auslöser dafür war unter anderem die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes durch die Bundesregierung. Deswegen sollen in Oberösterreich nun die Gewichtungsfaktoren angehoben und ein neuer Gewichtungsfaktor geschaffen werden. Als dritte Maßnahme werde außerdem die Obergrenze der Wohnbeihilfe bei nicht-geförderten und geförderten Mietwohnungen angeglichen. Sie soll damit einheitlich 300 Euro betragen.
Daten zur Wohnbeihilfe
- 32.000 Menschen in Oberösterreich beziehen aktuell die Wohnbeihilfe.
- 10 Prozent davon, also rund 3.200 Menschen, sind Drittstaatenangehörige.
-Im Jahr 2016 betrug die Höhe der genehmigten Wohnbeihilfen insgesamt 65 Millionen Euro.
- Im aktuellen Budget wurde für die Wohnbeihilfe ein Betrag von 70 Millionen Euro veranschlagt. Laut Haimbuchner heiße das aber noch nicht, dass tatsächlich soviel ausbezahlt wird. Dies hänge von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Arbeitsmarkt- und der Wirtschaftslage.
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