Frauenpensionen - 4 volle Jahre für jedes Kind: ÖAAB-Bundesobfrau BM Mag. Mikl-Leitner sichert volle Unterstützung zu!

Das Bild zeigt ÖAAB-Bundesobfrau BM Mag. Johanna Mikl-Leitner im Kreis der ÖAAB-AK-Fraktion. Foto: ÖAAB OÖ, honorarfrei
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ÖAAB-Bundesobfrau BM Mag. Johanna Mikl-Leitner war gestern zu Gast bei den Kammerräten der ÖAAB-AK-Fraktion in Linz. Bei dieser Gelegenheit deponierten AK-Vizepräsident Helmut Feilmair, ÖAAB-AK-Fraktionsvorsitzender Mag. Max Oberleitner und ÖAAB Landessekretär Wolfgang Brandstätter einmal mehr ihre Forderung, dass bei den Frauenpensionen volle vier Jahre für jedes Kind angerechnet werden müssen, ganz egal in welchem Abstand die Kinder auf die Welt kommen.

Aktuell werden Frauen pro Kind vier Jahre als Kindererziehungszeit bei der Pension angerechnet. Aber leider mit Einschränkungen, weil „Überlappungszeiten“ nicht zählen. Beträgt der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben.

ÖAAB-Bundesobfrau BM Mag. Johanna Mikl-Leitner sagte volle Unterstützung für die Forderung zu, dass bei den Frauenpensionen volle vier Jahre für jedes Kind angerechnet werden, völlig unabhängig davon, in welchem zeitlichen Abstand die Kinder das Licht der Welt erblicken.

Die Kammerräte der ÖAAB-AK-Fraktion kennen als Betriebsräte und Personalvertreter die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hautnah. Sie nützten selbstverständlich die Anwesenheit der ÖAAB-Bundesobfrau, um zentrale Forderungen und Anliegen der Arbeitnehmerschaft im direkten Gespräch vorzubringen. Ganz oben stand dabei die Forderung, nach einer möglichst baldigen Lohnsteuerentlastung. Mikl-Leitner kündigte dabei an, dass der Bundes-ÖAAB schon nächste Woche sein Konzept zur Steuerentlastung auf den Tisch legen wird.

Wichtig ist den ÖAAB-Kammerräten auch die finanzielle Entlastung der Familien, sowie die 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren, unabhängig davon, wie viele Dienstgeber in der bisherigen Erwerbsbiografie zu finden sind.

Auf Grund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes soll der Anspruch der Nebenerwerbslandwirte auf Arbeitslosengeld de facto abgeschafft werden. Auch in diesem Fall sicherte Mikl-Leitner zu, sich dafür einzusetzen, dass es nicht dazu kommt.

Der Ausbau des Zeitwertkontos, die Anrechenbarkeit von Karenzzeiten nach dem Wiedereinstieg in den Beruf, sowie der Weiterbestand der Möglichkeit in Altersteilzeit zu gehen, waren weitere Anliegen aus dem Kreis der Kammerrätinnen und Kammerräte, die an die ÖAAB-Bundesobfrau vorgebracht wurden. Mikl-Leitner sicherte zu, dass es sich bei diesen Forderungen um zentrale ÖAAB-Anliegen handelt, die nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner zur praktischen Umsetzung gebracht werden müssen.

Das Bild zeigt ÖAAB-Bundesobfrau BM Mag. Johanna Mikl-Leitner im Kreis der ÖAAB-AK-Fraktion. Foto: ÖAAB OÖ, honorarfrei
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