Zwei Kilogramm pro Tag!
Auch heuer gelten beim Schwammerlsuchen genaue Regeln. Privatpersonen dürfen pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm sammeln, worauf die Salzburger Landeskorrespondenz in einer Aussendung hinweist.
Und weiter heißt es: Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, eine Zustimmung des Grundeigentümers ist erforderlich. Diese Regelung soll dem vollständigen Abernten der Schwammerl durch organisierte Sammel-Trupps voreugen.
Um die Tiere im Wald, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, nicht zu stören, sind auch die Zeiten für das Schwammerlsuchen geregelt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7 und 19 Uhr erlaubt. Ab 1. Oktober gilt die Sammelzeit von 7 bis 17 Uhr. In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten ist das Schwammerlsuchen generell verboten.
Wer gegen die Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 14.600 Euro rechnen, darüber hinaus müssen die gesammelten Schwammerl abgegeben werden. Für die Kontrolle sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie Jagd- und Forstschutzorgane im Einsatz.
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