Kinderbetreuung - steuerlich absetzbar!

Jedes Jahr lassen viele Eltern Geld beim Finanzamt liegen.

Dabei können seit 2009 pro Kind unter 10 Jahren jährlich bis zu 2.300 € bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen. Absetzbar sind unmittelbare Kosten für die Betreuung z.b. Elternbeitrag für Kindergarten, schulische Nachmittagsbetreuung und Kosten für Verpflegung und Bastelgeld.

Dies gilt auch für Sommercamps und Betreuung in den Ferien. Absetzbar sind sämtliche Kosten z.B. Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager. Die Betreuung muss durch eine „pädagogisch qualifizierte Person“ erfolgen.

Die notwendigen Formulare L1 und L1k für die ArbeitnehmerInnenveranlagung und weitere Infos finden Sie unter: http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start....

Telefonische Anfragen: 0810 / 22 11 00, Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zum Ortstarif und bei den jeweiligen Finanzämtern
Selbständige können die Kosten für die Kinderbetreuung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Persönliche Beratung für die ArbeitnehmerInnenveranlagung bietet die AK mit der Aktion „Steuerlöscher“ ab 4.3.; Telefonische Terminvereinbarung: 0662/86 87 86 (Mo-Do, 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

gepostet:
Forum Familie Lungau
Monika Weilharter
Elternservice des Landes

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