Pflegekarenz - neu ab 2014
Ab 1.1.2014 besteht für Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder einer Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes). Während dieser Zeit besteht ein Motivkündigungsschutz, ein Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form einer beitragsfreien Kranken- und Pensionsversicherung.
Voraussetzungen dafür sind bei den nahen Angehörigen eine Pflegegeldeinstufung (mind. Stufe 3 bzw. Stufe 1 bei minderjährigen oder an Demenz erkrankten nahen Angehörigen), eine schrifltiche Karenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber sowie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von zumindest drei Monaten unmittelbar vor Inanspruchnahme der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit. Gilt als Überbrückungsmaßnahme für ein bis max. drei Monate. Bei Pflegeteilzeit ist eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Woche möglich.
Mehr Infos: http://www.pflegedaheim.at/cms/pflege/dokument.html?channel=CH1707&document=CMS1374137870040
Weitere Infos zu Familienthemen: Forum Familie Lungau, 0664/8284237, forumfamilie-lungau@salzburg.gv.at
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