Ein barockes Kulturerbe unter der uralten Zirbe
Kruzifixus des Tamsweger Naturdenkmals "Zirbe beim Kreuz nächst dem Schlösslgut" restauriert und wieder aufgestellt.
TAMSWEG. Wie in der Liste der Naturdenkmäler im Bezirk Tamsweg angeführt, steht unter dem Naturdenkmal "Zirbe beim Kreuz nächst dem Schlösslgut" zwischen Tamsweg und Seetal, gegenüber dem Schlösslgut in Penk, seit einigen Monaten wieder der restaurierte Kruzifixus. Darauf hat das Landesmedienzentrum in einer Sommer-Aussendung kürzlich verwiesen.
Straßenmeisterei half mit
Bereits Mitte Mai 2017 wurde der restaurierte Corpus unter Mithilfe einer Einsatzgruppe der Lungauer Straßenmeisterei wieder auf den Kreuzbalken montiert. Für den Regenschutz sorgt seither ein Lärchenschindeldach, das von den Fachkräften der Straßenmeisterei nach historischem Vorbild angefertigt worden war.
Es drohte zu verkommen
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Salzburg sei der überlebensgroße gekreuzigte Christus aus dem 18. Jahrhundert nach seiner letzten laienhaften Sanierung um 1960 kaum mehr gepflegt worden und drohte zu verkommen. Nach der Befundung durch Restaurator Heinz Michael im Jahr 2016 entpuppte sich der von Kälte und Nässe schwer beschädigte Corpus aus Zirbenholz als großartige bildhauerische Darstellung aus der Barockzeit.
Ergänzen anstatt erneuern
Dementsprechend war die Restaurierung ausgelegt worden: ursprünglicher Ausdruck und Formensprache, Ergänzung der fehlenden Schnitzarbeiten, Ausfüllung der Risse und Stabilisierung, Neufassung und Schlusskonservierung.
"Mir ist es ein kulturpolitisches Anliegen"
"Für das Kulturland Salzburg ist das kulturelle Erbe ein wichtiges Herzstück. Die Klein- und Flurdenkmäler sind nicht nur Schmuckstücke in unserem Lebensraum, sondern sie dienen der Erinnerung - an Baukunst, alte Handwerkstechniken, Brauchtum und Tradition. Mir ist es ein kulturpolitisches Anliegen, diese durch professionelle Sanierung – in Partnerschaft mit den Besitzern – zu erhalten", sagte Kulturlandesrat Heinrich Schellhorn bereits Mitte Juni. "Mein Dank gilt den Mitarbeitern des Referats zur Erhaltung des kulturellen Erbes, den Restauratoren und Handwerkern und den vielen Privatpersonen, die ihr Eigentum mit großem Engagement liebevoll restaurieren, instand halten und bewahren wollen."
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