Kein Osterfeuer ohne Sicherheitsbeauftragten!
Verordnung sieht verpflichtende Meldung an Ortsfeuerwehr vor
Rechtzeitig zu Beginn der „Osterfeuersaison“ informiert die Gruppe Umwelt und Forst der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg über strengere Auflagen beim Abheizen von Brauchtumsfeuern im Rahmen der Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes.
LUNGAU. Seit Herbst 2010 ist das Abbrennen biogener Materialien im Freien generell verboten! Das Land Salzburg hat für Brauchtumsfeuer eine Ausnahmeregelung erlassen. Die BH Tamsweg informiert in einer Zusammenfassung über diese „Brauchtumsfeuer-Verordnung“:
Keine Feuer, die dem Beseitigen von Gartenabfällen dienen
Brauchtumsfeuer dienen ausschließlich der Pflege des bekannten Brauchtums im Land Salzburg. Es darf ausschließlich unbehandeltes, trockenes biogenes Material verbrannt werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz (z.B. altes Bauholz) und Abfällen ist, wie bisher schon, nicht erlaubt. Feuer, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Hausgarten angezündet werden und in erster Linie dem Beseitigen von Gartenabfällen dienen, sind keine Brauchtumsfeuer! Der Veranstalter muss eine volljährige Person als Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Sicherheitsbeauftragter hat eine Reihe von Pflichten zu erfüllen
Der Sicherheitsbeauftragte muss spätestens am Tag vor dem Abbrennen des Feuers der örtlich zuständigen Feuerwehr den Ort des Feuers sowie seinen Namen, seine Anschrift und seine Erreichbarkeit bekannt geben. Er muss dafür Sorge tragen, dass ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz in das Brauchtumsfeuer eingebaut wird, zum Entzünden des Feuers keine Brandbeschleuniger eingesetzt werden, bei starkem Wind oder großer Trockenheit das Feuer nicht entzündet wird, die Besucher einen entsprechenden Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten, die Nachbarschaft durch Rauchentwicklung nicht über das Maß belästigt wird, Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung des Feuers vorbereitet sind (z.B. Feuerlöscher, Brandtaschen usw.), das Brauchtumsfeuer nicht unbeaufsichtigt ist und vor dem endgültigen Verlassen der Feuerstelle Vorsorge gegen ein Wiederentfachen des Feuers getroffen wird. Der Sicherheitsbeauftragte muss vor seiner Entfernung vom Feuer einen Stellvertreter bestimmen. Für genaue Auskünfte steht die Gruppe 3 der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg unter 06474/6541-6530 zur Verfügung.
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