Was bei Gutscheinen zu beachten ist
SALZBURG. Was es beim Gutscheinen zu beachten ist, weiß Angela Riegler, die Leiterin der AK-Konsumentenberatung: „Der Gutscheineinkäufer sollte darauf achten, dass der Gutschein möglichst lange eingelöst werden kann. Kürzere Fristen zur Einlösung könnten leicht in Vergessenheit geraten. Allerdings ist zu beachten, dass jeder Einzelfall auf die Zulässigkeit der am Gutschein vermerkten Frist überprüft werden muss. Dem Gutscheininhaber ist daher zu raten, sollte das Unternehmen die Einlösung des Gutscheines mit dem Hinweis auf den Ablauf der Frist verweigern, sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer zu wenden.“
Ist am Gutschein keine Gültigkeitsdauer vermerkt, dann gelte dieser 30 Jahre. Wählt der Beschenkte eine Ware, deren Preis unter dem Gutscheinwert liegt, bestehe kein Recht auf Barauszahlung des Differenzbetrages.
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