Mariahilf
Bei der 57A-Station Getreidemarkt fehlt ein Wartehäuschen
Bei der 57A-Station Getreidemarkt in der Gumpendorfer Straße zwischen Rahlgasse und Getreidemarkt fehlt ein Wartehäuschen. Eine langjährige Anrainerin will etwas dagegen unternehmen.
WIEN/MARIAHILF. Ob Sonne, Wind, Regen oder Schnee: Ein Wartehäuschen ist die perfekte Rettung vor allen Wetterlagen, wenn man länger auf ein öffentliches Verkehrsmittel wartet. Kein Wunder also, dass sich viele Wienerinnen und Wiener mehr davon wünschen.
So auch die Mariahilferin Andrea Pauli, die seit 23 Jahren im Bezirk lebt. "Ebenso lange bedauere ich das Fehlen eines Wartehäuschens bei der Haltestelle des Busses 57A direkt angrenzend zur Schule", erklärt sie. Eine Parkbank gibt es bei der Station Getreidemarkt in Richtung Anschützgasse bereits.
Aber diese schütze die Wartenden – vor allem die vielen Kinder, die während der Schulzeit hier täglich warten – nicht vor den Launen der Natur. "Bei Wind und Wetter täglich dort auf den Bus zu warten ist für die vielen Kinder und ja, auch für meine Nachbarn und mich wirklich mühsam." Pauli versuchte bereits in der Vergangenheit, hier eine Veränderung zu bewegen.
Ist der Gehsteig zu schmal?
Nachdem sie sich an die Bezirksvorstehung und die Polizei wandte, die beide nicht dafür zuständig sind, fragte sie direkt bei den Wiener Linien nach, ob man ein Wartehäuschen bei der betreffenden 57A-Station errichten kann. Diese antworteten ihr, dass der Bau eines Häuschens aufgrund des zu schmalen Gehsteigs und der Fenster des dahinter liegenden Lokals nicht möglich wäre.
Pauli widerspricht: "Das stimmt einfach nicht. In der Gumpendorfer Straße gibt es mehrere Häuschen, wo der Gehsteig sogar schmaler ist. Beziehungsweise hat das Lokal, das dort steht, seit einigen Jahren, die Fenster mit Regalen zugestellt. Das Argument trifft also auch nicht zu."
Absage von der Gewista
Auf Anfrage der BezirksZeitung bestätigte Gewista die Argumentation der Wiener Linien. Denn Wartehäuschen liegen tatsächlich in der Verantwortung der Außenwerber-Firma, die diese durch die Werbeflächen, die am Häuschen angebracht werden, finanziert.
"Unsere Mitarbeiter haben sich die Situation vor Ort angesehen und alle Möglichkeiten evaluiert. Da die Fenster an diesem Standort bis zum Boden gehen, müsste ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden, um das Lichtraumprofil nicht zu verletzen. Der Gehsteig müsste in dem Fall eine Mindestbreite von 4,5 Metern haben, was hier aber nicht der Fall ist", so Sprecher Philip Haubner.
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