Info über allergene Stoffe Pflicht
Ab 13. Dezember 2014 gilt für die Gastronomie eine Allergiker-Informationspflicht bei Lebensmitteln.
BEZIRK. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung wird die bisher nur für verpackte Lebensmittel geltende Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch auf sogenannte „lose Ware“ ausgedehnt.
Auskunftspflicht bei Speisen
Die Gastronomen müssen ab diesem Tag ausführliche Dokumentationen über die angebotenen Speisen führen, um genaue Auskunft über die Zutaten geben zu können. Um sie zu unterstützen, stellt die Wirtschaftskammer ab 21. 11. ein Online-Tool zur Verfügung.
Eigene Allergiker Karte
Nicht zwingend notwendig sieht Günther Neubauer, vom gleichnamigen Parkhotel in Bad Sauerbrunn diese Verordnung: „Es kommt ein imenser Aufwand auf uns zu. Geplant ist, dass wir eine eigene Allergiker-Karte auflegen, auf die in der herkömmlichen Karte hingewiesen wird. Der Gast auch die Möglichkeit sich mündlich informieren zu lassen.“
„Augenauswischerei“
„Ich kann mit der Lösung leben, dass eine mündliche Auskunftspflicht ausreicht, sehe die Verordnung allerdings als „Augenauswischerei“ und Erschwernis für uns Gastronomen. Wir werden auf den Karten darauf hinweisen, dass Speisen Allergien hervorrufen können“, so Christian Marchart vom Landgsthof zur Grenze in Pöttsching.
„Erst genaue Infos einholen“
„Wie wir es genau handhaben werden kann ich erst nach der Infoveranstaltung der WK sagen“, so Walter Horvath vom Martinihof Neudörfl.
Mitarbeiter informieren
Die neue Allergen-Verordnung gilt auch für Bäcker und die Umsetzung ist verpflichtend. In den Filialen der Bäckerei Linauer & Wagner werden bereits Vorkehrungen getroffen. Bäckermeister Karl Linauer: „Im Mittelpunkt steht die Schulung unserer MitarbeiterInnen, die über alle Inhaltsstoffe unserer Backwaren, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, Bescheid wissen. Sowohl in den Speisekarten als auch auf Infotafeln bei der Theke werden unsere KundInnen darauf hingewiesen, sich im Bedarfsfall an unsere MitarbeiterInnen zu wenden.“
Die wichtigsten Allergene (14 Stoffe bzw. Stoffgruppen):
Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder abgewandelte Stämme) und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Krebstiere und -erzeugnisse,
Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse,
Fisch und -erzeugnisse außer Fischgelatine,
Erdnüsse und -erzeugnisse,
Soja(-bohnen) und -erzeugnisse,
Milch und -erzeugnisse (inklusive Laktose),
Schalenfrüchte (d.h. Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnuss sowie Pistazie und Mandel) und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Sellerie und -erzeugnisse,
Senf und -erzeugnisse,
Sesamsamen und -erzeugnisse,
Schwefeldioxid und Sulfite (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter, angegeben in SO2),
Lupinen und daraus hergestellte Produkte,
Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
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