Mit Gewehr
Lebensgefährte wollte Testament-Unterschrift erzwingen

Im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt fand die Verhandlung gegen den Nordburgenländer statt (Foto links). | Foto: Gernot Heigl
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Mit Waffengewalt soll ein Burgenländer seine Lebensgefährtin bedroht und sie mit vorgehaltenem Gewehr zu einer Testament-Unterschrift gezwungen haben. Mehrmals monatlich hätte es auch Fußtritte und Faustschläge gegeben. Die Staatsanwaltschaft klagte Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung an.

NORDBURGENLAND. Während den Zeugeneinvernahmen saß der Beschuldigte, Mitte 60, Pensionist aus dem Nordburgenland, auffällig grinsend auf der Anklagebank. Bekannte sich nicht schuldig und hatte in seiner Einvernahme viele „Ereignisse“ zwischen ihm und seiner damaligen Lebensgefährtin anders dargestellt.

Angeklagter mit zwei Gesichtern

Das Opfer, Mitte 50, ebenfalls aus dem Nordburgenland, sprach in einer schon vorab durchgeführten kontradiktorischen (schonenden) Vernehmung von zwei Gesichtern ihres ehemaligen Lebensgefährten. Einem schönen und einem „schiarchen“. Berichtete über verbale Angriffe, in denen sie „niedergemacht und beschimpft“ worden sei. Ebenso von vehementen körperlichen Attacken. Wo sie bei einem Vorfall sogar rund 14 Tage „blaugehaut im Bett“ gelegen ist.

Staranwältin Ina-Christin Stiglitz in Beratung mit ihrem Mandanten | Foto: Gernot Heigl
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Danach hätte es Entschuldigungen seitens des Lebensgefährten gegeben, gepaart mit Versprechungen, dass solche Übergriffe künftig nicht mehr vorkommen werden. Doch diese Beteuerungen hielten nicht lange. Bei einem weiteren Vorfall wurde seitens des Beschuldigten ihr kleiner Hund „durch die Küche gehaut“. Als sie sich schützend vor den Vierbeiner gestellt hatte, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen, wurde sie „getögelt!“

Gewehr an Schläfe gesetzt

Im Laufe der jahrelangen Beziehung kam es dann zu einem heftigen Streit wegen eines Testaments. Aufgesetzt vom Angeklagten, der sich darin zum Alleinerben von Haus und Wertgegenständen machen wollte, unter Ausgrenzung anderer Personen. Doch die geforderte Unterschrift leistete die Burgenländerin nicht. Daraufhin hätte der Beschuldigte ein Gewehr an die Schläfe der Frau gesetzt und gesagt: „Ich bring' dich um, du unterschreibst das!“ Gefolgt von: „Unterschreib, oder du stirbst!“

Das Opfer unterschrieb nicht, sondern ließ den Text von einer Anwältin umformulieren. Weil dem Angeklagten diese Formulierungen nicht gepasst haben, setzte es laut der Lebensgefährtin wieder körperliche Attacken. „Er hat mich von der Bank gezerrt und sich auf mich gekniet. Dabei hat er mich auch gewürgt!“ Dabei begann die Frau aus der Nase zu bluten.

Das Urteil einer bedingten Haftstrafe sowie der Zahlung von Schmerzensgeld wurde seitens der Verteidigung beeinsprucht. | Foto: Gernot Heigl
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Drohungen mit Waffen

In dieser Befragung schilderte die Nordburgenländerin weiters, dass ihr Ex-Lebensgefährte insgesamt zwei Waffen hatte, eine kurze und eine lange. Beide habe er ihr immer wieder gezeigt, gepaart mit den Worten, dass er sie damit erschießen könnte. Drohungen gab es in solchen "Gesprächen" auch gegen Bekannte und Familienangehörige der Frau.

" ... Leben und Tod ... "

Die Schwester des Opfers, die als Zeugin im Landesgericht Eisenstadt aussagte, sprach bezüglich der Waffengewalt von „ … da ging es um Leben und Tod …“ Von sichtbaren blauen Flecken an einer Schulter der Burgenländerin sowie von feststellbarer Verängstigung berichtete auch eine ehemalige Chefin der Frau.

Haft und Schmerzensgeldzahlung

Nach stundenlanger Verhandlung urteilte die Vorsitzende mit 15 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre Probezeit. Zudem muss der Angeklagte 5.000 Euro Schmerzensgeld an seine ehemalige Lebensgefährtin bezahlen.

Volle Berufung

Die Verteidigerin des Beschuldigten, Ina-Christin Stiglitz, legte für ihren Mandanten sofort volle „Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe“ ein und sprach sich zusätzlich gegen die Schmerzensgeldzahlung aus. Somit geht der Prozess in die nächste Runde. Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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