Prozess endete mit Geldbuße
Teil 3 im burgenländischen Baukartell-Sumpf
Teil 3 im Prozess um den burgenländischen Baukartellsumpf. Diesmal saß ein honoriger Gesellschafter einer Baufirma aus dem Nordburgenland auf der Anklagebank. Der das - laut WKStA - bis dato leugnende Verhalten im Landesgericht Eisenstadt überraschenderweise änderte.
NORDBURGENLAND. Der mit einem Berufs- und Ehrentitel für langjährige Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnete Mann aus dem burgenländischen Bauwesen, Anfang 70, ist zwar noch als Berater in seiner Firma tätig, nicht mehr aber im operativen Bereich.
Trotzdem saß der Pensionist auf der Anklagebank, da die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die Jahre 2006 bis 2017 zurückreichten. In dieser Zeitspanne von 11 Jahren wurden vom Beschuldigten „wettbewerbsbeschränkende Absprachen“ mit einem Bau-Konzern geführt, so die Oberstaatsanwältin.
Scheinangebote
Somit zähle der ehemalige Unternehmer auch zum Baukartell. Österreichweit gab es insgesamt über 860 Verdächtige, 270 Verfahren sind derzeit noch anhängig. Die Anklägerin warf dem Mann vor, im Rahmen von burgenlandweiten Ausschreibungen für gemeinnützige Genossenschaften, eine Gemeinde sowie eine Privatperson durch Absprachen und Scheinangebote das Vergabeverfahren beeinflusst zu haben.
„Bis jetzt zeigte sich der Beschuldigte nicht geständig“, so die Anklägerin, „obwohl der WKStA Beweise für eine Mitschuld vorliegen!“ Durch die Verfälschung von Angeboten durch Abgabe höherer Preise zugunsten eines Bau-Konzerns und der daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrung habe aber nicht nur der Großbetrieb „sondern auch der Angeklagte profitiert“, resümierte die Oberstaatsanwältin.
Die Anklägerin forderte aus generalpräventiven Gründen und der Vielzahl an Fakten, die „nicht bagatellisiert werden dürfen“, eine Verurteilung des Mannes, um klarzumachen, „dass so ein Kartell nicht mehr aufkommen darf!“
Verantwortungsübernahme
Der Verteidiger entgegnete mit: „Es handelt sich nicht um eine Vielzahl, sondern nur um 9 Fakten. Zudem ist mein Mandant nicht Teil des Systems, wenngleich er heute einiges anders machen würde!“ Dann übernahm der Beschuldigte auf Befragung der Richterin doch Verantwortung für sein falsches Handeln.
Geldbuße und Diversion
Auch wenn es so manche Erinnerungslücken beim Angeklagten gab, sprach die Vorsitzende eine Diversion aus. Verhängte eine Geldbuße von 1.680 Euro, 200 Euro Pauschalkosten und insgesamt 15.000 Euro Strafzahlungen für jene beiden Firmen, für die der Burgenländer verantwortlich war.
Der pensionierte Unternehmer akzeptierte, Oberstaatsanwältin und Privatbeteiligten-Anwältin protestierten und sprachen sich dagegen aus. Nicht rechtskräftig.
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