Prozess nach Brandstiftung in Hirm
Tochter (14) verteilte Benzin und zündete Wohnung der Mutter an

- Großeinsatz für Feuerwehr und Rettungskräfte bei dem Zimmerbrand am 9. August 2023.
- Foto: FF Hirm
- hochgeladen von Gernot Heigl
Benzin, Alkohol, Feuerzeug. Damit verursachte eine 14-jährige Mittelschülerin in der Wohnung ihrer Mutter in Hirm einen verheerenden Zimmerbrand. Jetzt wurde dem Mädchen der Prozess gemacht.
HIRM. Derzeit lebt die Angeklagte in einer Wohngemeinschaft mit 10 weiteren Personen. Betreut von Sozialarbeitern. Wegen eines dramatischen Vorfalls vom 9. August 2023 stand die Mittelschülerin jetzt vor einem Jugendschöffensenat im Landesgericht Eisenstadt.
Verbrechen der Brandstiftung
Beschuldigt des "Verbrechens der Brandstiftung". Laut Staatsanwaltschaft hat die bis dato unbescholtene Jugendliche absichtlich "in Hirm eine Feuersbrunst verursacht!" Und zwar in jenem Einfamilienhaus, in dem sie mit ihrer Mutter und dessen damaligen Lebensgefährten wohnte. Laut Anklageschrift verteilte die 14-Jährige "im Vorraum und Schlafzimmer gezielt Benzin und Alkohol", um das Gemisch dann mit der Flamme eines Feuerzeuges zu entzünden.
Benzin und Alkohol verteilt
Bei dem Brand entstand an Gebäude, Einrichtung und Inventar ein Sachschaden von rund 120.000 Euro. Dass nicht noch mehr passiert ist, ist dem Einsatz eines Nachbarn zu verdanken, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Eintreffen seiner Kameraden mit einem Pulverlöscher die Flammen bekämpfte. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Keine Äußerungen zum Tathergang
Bezüglich Motiv machte die Beschuldigte bei der Einvernahme durch die Polizei keine Angaben. Das änderte sich auch nicht im Saal 8 vor Richterin Mag. Birgit Falb. Ebenso keine Äußerung wollte die Mittelschülerin zum Tathergang machen, übernahm aber die "volle Verantwortung für ihre Tat!" Beteuerte zudem, einen Fehler gemacht zu haben.
Diversion und Therapie
Befand sich die Jugendliche vor ihrer Tat bereits 7 Monate in einem heilpädagogischen Zentrum, so beginnt für sie kommenden Montag eine Psychotherapie, die ihr vom Schöffensenat auch verordnet worden ist. Weiters sprach das Gremium eine Diversion aus, mit einer Probezeit von zwei Jahren.



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