Familienbonus Plus
Spürbare Entlastung für Familien
BEZIRK MATTERSBURG. Dieser Steuerabsetzbetrag in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kind pro Jahr kann entweder sofort über den Arbeitgeber (formulare.bmf.gv.at) oder im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Den Familienbonus Plus erhalten Familien und getrennte Paare auf die gesamte Dauer in der auch die Familienbeihilfe beansprucht werden kann. Geht die Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr hinaus so reduziert sich der Bonus auf maximal 500 Euro.
7.600 Kinder profitieren
„Im Bezirk Mattersburg werden damit Eltern von rund 7.600 Kindern profitieren. Wir halten es grundsätzlich für einen guten Ansatz Familien und deren meist ohnehin schmalen Geldbörsen zu entlasten“, so die SP-Bezirksmandatare Christian Illedits und Bundesrätin Inge Posch-Gruska unisono.
Schlecht für Wenigverdiener
Leider profitieren von dieser Maßnahme nicht alle in gleicher Höhe. „Während Familien mit einem höheren Einkommen bis zu 1.500 Euro erhalten, bleiben geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdienende die nur ein geringes Einkommen haben auf der Strecke“, so SP-Bezirkschef Christian Illedits, der kritisiert, dass für die unterste Einkommensstufe lediglich ein Kindermehrbetrag von maximal 250 Euro pro Jahr und Kind vorgesehen ist.
„Alle sollten profitieren“
„Der Unterschied liegt wieder einmal im Detail. Während die ÖVP-geführte Regierung die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnet ist für die SPÖ klar, dass jedes Kind gleich viel Wert sein muss. Es ist unsere sozialdemokratische Pflicht, dass Wenigverdiener ein Einkommen zum Auskommen haben müssen. Die wirtschaftliche Hochkonjunktur muss bei allen ankommen“, betonen Illedits und Posch-Gruska abschließend.
Spürbare Entlastung
Für ÖVP-Bezirksparteiobmann Christian Sagartz bedeutet der Familienbonus eine deutliche Entlastung für Familien. „Sie leisten durch Arbeit und Kindererziehung einen doppelten Beitrag für unsere Gesellschaft. Nun bleibt Familien mit Kindern monatlich spürbar mehr in der Geldbörse“, ist sich Sagartz sicher.
Auf zwei Arten beantragen
Beantragt kann der Familienbonus auf zwei verschiedene Varianten werden. „Entweder mit dem monatlichen Gehalt ab sofort – das per Formular beim Arbeitgeber beantragt werden kann – oder rückwirkend im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung, erstmals ab 2020 für das Jahr 2019.“
Ab einem Einkommen von 1.750,- Euro und einem Kind entfällt die Einkommenssteuer komplett. „Das ist die größte steuerliche Entlastung für Familien in den letzten Jahrzehnten“, so Sagartz abschließend.
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