Nach Gemeinderatswahlen 2022
Tschürtz will VfGH-Prüfung in Mattersburg
Johann Tschürtz (FPÖ) will nach den Gemeinderatswahlen im Burgenland eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Mattersburg. Die FPÖ meint, dass ihr ein Mandat im Mattersburger Stadtrat zusteht.
MATTERSBURG. Bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in Mattersburg trat der Klubobmann der FPÖ im Landtag Johann Tschürtz mit einer eigenen Liste an. Johann Tschürtz Vorwärts Mattersburg (TWM) erreichte mit 15,6 Prozent drei Mandate im Gemeinderat. Nach dem D’Hondt’schen Wahlsystem erhält TWM aber keinen Stadtrat, fünf Stadträte stehen der SPÖ zu, zwei der ÖVP.
Entscheidung in Groß Gerungs
Dies kritisiert Tschürtz, er ist der Meinung, dass seiner Liste ein Mandat im Mattersburger Stadtrat zustünde. Bei seiner Argumentation beruft sich Tschürtz auf eine VfGH-Entscheidung nach den niederösterreichischen Kommunalwahlen 2020 in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl). Nach dem D’Hondt’schen Wahlsystem wurden zunächst fünf Stadträte an die ÖVP vergeben. Nach der Entscheidung des VfGH mussten die Stadträte neu gewählt werden, die ÖVP verlor daraufhin zwei ihrer Mandate an die SPÖ sowie die FPÖ bzw. die Bürgerliste GERMS, die sich den Sitz teilen.
Anfechtung bereits eingereicht
„Die gesetzliche Grundlage ist so im Burgenland. Die Bürgermeisterin hat sich bei der konstituierenden Sitzung in Mattersburg an die gesetzliche Grundlage gehalten. Jedoch fechten wir diese Grundlage an. In Groß Gerungs hat der VfGH die Stadtrat-Wahl für ungültig erklärt, da das angewendete System zum Vorteil der großen und zum Nachteil der kleinen Parteien ist", so Tschürtz.
Die Anfechtung wurde laut Angaben von Tschürtz bereits bei der Bezirkswahlbehörde eingereicht und wird weiter an die Landeswahlbehörde geleitet. Sollte die Anfechtung nicht anerkannt werden, wird in weiterer Folge der Verfassungsgerichtshof kontaktiert.
Verwunderung bei Bürgermeisterin
Die Mattersburger Bürgermeisterin Claudia Schlager (SPÖ) zeigte sich überrascht, zumal die freiheitlichen Mandatare vergangene Woche bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats der Aufteilung der Stadtratssitze zugestimmt hätten. Die rechtlich korrekte Vorgangsweise habe man sich auch von der Landeswahlbehörde bestätigen lassen, betonte Schlager der APA.
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