Nach VfGH-Urteil
Groß Gerungs wählt Stadträte neu

Bürgermeister von Groß Gerungs Maximilian Igelsböck (ÖVP). | Foto: Archiv
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  • Bürgermeister von Groß Gerungs Maximilian Igelsböck (ÖVP).
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Wahl-Exempel in Groß Gerungs nach Einspruch von Bürgerlister GERMS statuiert - Folgen für ganz NÖ.

GROSS GERUNGS. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Stadtrat-Wahl in Groß Gerungs für ungültig erklärt hat, wendet sich Bürgermeister Maximilian Igelsböck (ÖVP) mit einem Informationsschreiben an die Bevölkerung. Darin informiert er die Gemeindebürger über die derzeitige politische Situation.

D'Hondt-System rechtswidrig

Nach der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020 beschloss der Gemeinderat in der konstituierenden Sitzung am 20. Februar, dass fünf Stadträte zu wählen sind und diese von der ÖVP besetzt werden. Berechnet wurde dies nach dem d'Hondtschen System, welches Wählerstimmen in Mandate umrechnet. Diese Berechnungsmethode wird seit Jahrzehnten in allen Gemeinden in Niederösterreich angewandt.

Auf Initiative der Gemeinderäte Markus Kienast und Wolfgang Pichler (beide Bürgerliste Germs) wurde von diesen gemeinsam mit den FPÖ-Gemeinderäten Manfred Huber und Ewald Faltin die Aufteilung der Stadträte in Groß Gerungs beeinsprucht und die Anfechtung bis zum VfGH getragen.

"Am 30. Oktober ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes der Gemeinde übermittelt worden, in dem ausgeführt wird, dass in der Gemeindeordnung für die Wahl des Gemeindevorstandes nicht ausdrücklich das d'Hondtsche Verfahren angeführt ist und daher nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes nach derzeitiger Auslegung der Gemeindeordnung nicht angewendet werden kann",

erläutert Igelsböck das VfGH-Urteil. Die Anwendung von d'Hondt ist daher unzulässig und die Stadtrat-Wahl ungültig. Laut festgeschriebenem prozentualem Ergebnis der Gemeinderatswahl stehen somit der ÖVP nur drei Stadträte und der FPÖ und SPÖ jeweils ein Stadtrat zu.

Wahl wird wiederholt

Mit Zustellung dieses Urteils sind die bisher gewählten Stadträte nicht mehr in ihrer Funktion. Innerhalb der gesetzlichen Frist wird demnächst eine Gemeinderatssitzung einberufen, in der die fünf Stadträte nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen neu gewählt werden.

"Ich versichere Ihnen, dass ich mich in der nun für uns auch politisch schwierigen Zeit bemühen werde, als Bürgermeister die Geschäfte in unserer Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen fortzuführen und bei all den notwendigen Entscheidungen immer das Wohl unserer Gemeinde im Auge zu behalten",

so Bürgermeister Igelsböck.

Politische Folgen für ganz NÖ

Das Urteil des VfGH könnte Auswirkungen auf die Gemeindepolitik in ganz Niederösterreich haben. Markus Kienast ist überzeugt, dass, sollte das d'Hondtsche Verfahren abgeschafft werden, sich die Machtverhältnisse in vielen Gemeinden nach der nächsten Wahl deutlich verschieben könnten.

"Ein riesen Erfolg. Die Bürgerliste Germs ist eine kleine Orts-Liste ohne parteilichen Apparat im Hintergrund und trotzdem konnten wir die politische Landschaft in NÖ nachhaltig verändern. Mein Dank gilt den Mandataren der FPÖ Ortsgruppe Groß Gerungs. Hätten die nicht so mutig mitgezogen, wäre unsere ganze Arbeit umsonst gewesen",

freut sich Kienast. Da die Bürgerliste Germs auch nach dem neuen Aufteilungsschlüssel keinen Anspruch auf ein Mandat hat, wird Markus Kienast auf dem Ticket der FPÖ in den Stadtrat einziehen. Zur Hälfte der verbleibenden Legislaturperiode wird mit der FPÖ gewechselt.
Kienast will weiter mit allen Oppositions-Parteien zusammenarbeiten, mit dem Ziel "Missstände in Groß Gerungs und NÖ aufzudecken und zu beseitigen".

Bürgermeister von Groß Gerungs Maximilian Igelsböck (ÖVP). | Foto: Archiv
Markus Kienast von der Bürgerliste Germs gewann vor dem Verfassungsgerichtshof. | Foto: Christopher Glanzl

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