Hochwasserkatastrophe, Klimakatastrophen allgemein
Best- und schnellstmöglicher Schutz für die Zukunft!
Die EU und die Staatsregierungen sind zur Schadenminderung verpflichtet.
Aus dieser Obligation leiten sich auch allfällige Ersatzansprüche der Opfer und Geschädigten der Hochwasserkatastrophe ab.
Als Konsequenz ist auch rasches und zielführendes Handeln für die Zukunft notwendig, dem der zuverlässige Sachstand zugrunde gelegt werden muss.
Das höchste Schädigungspotenzial beim anthropogenen Klimawandel haben die hohen dünnen Wolken mit ihrer Treibhauswirkung und der immer wieder auftretenden Verstärkung der Sonneneinstrahlung durch Reflexion. Dieses Wissen über die Zweifachwirkung ist gerichtlich gesichert.
Somit ist die nach der Hochwasserkatastrophe an die oberste Stelle zu setzende Schutzmaßnahme klar vorgegeben.
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