Postenbesetzungen parteilich?
Der flugverkehrsspezifische Klimawandel vor dem Verfassungsgerichtshof
Scheinbar war Bundeskanzler Kurz ein starker Befürworter der dritten Piste am Flughafen Wien Schwechat.
Das genehmigende Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes weist je eine grobe verfahrungsrechtliche und eine sachliche Unlogik auf.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese entscheidenden Unzulänglichkeiten übersehen. Es wäre einem Rechtsstaat dienlich diesen Punkt, der schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung hat, noch einmal aufzugreifen. Das Ergebnis wäre auch für die politische Staatsführung bindend, die derzeit beim Klimawandel in die falsche Richtung läuft.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.