Schlafapnoe: Wenn PatientInnen die Luft ausgeht
Im Spital dürfen Pflegepersonen private Atemgeräte nicht bedienen. Das kann zu Problemen führen.
Die 70jährige Anna Koch aus Wr. Neustadt leidet unter Schlafapnoe und benutzt deshalb in der Nacht eine Atemmaske. „Damit haben die nächtlichen Atemaussetzer ganz aufgehört“, erzählt sie im Interview mit den Regionalmedien.
„Dann musste ich allerdings wegen einer Wirbelsäulenoperation ins Krankenhaus“, berichtet die pensionierte Krankenschwester. Beim Vorgespräch mit der Narkoseärztin, riet ihr diese dringend, das Atemgerät ins Krankenhaus mit zu bringen. „Das habe ich dann auch getan“, sagt Anna Kopp. Als die Operation vorbei war, bei der Frau Kopp eine Vollnarkose erhalten hatte, kam es zu Atemaussetzern: „Ich bin aufgewacht, weil die Ärzte immer riefen „Atmen, Frau Kopp, atmen!““ Als die Folgen der Narkose abklangen, bat sie die diensthabende Pflegerin um das mitgebrachte Beatmungsgerät. „Die Schwestern weigerten sich, weil das Gerät nicht dem Krankenhaus gehörte und sie es deshalb nicht bedienen dürften“, so Kopp.
Stress für den Körper
Nächtliche Atemaussetzer setzen den Organismus erheblich unter Stress. Das kann bis zu einem Herzinfarkt führen. Besonders gefährlich wird es nach Operationen unter Vollnarkose. Bei einer deutschlandweiten Umfrage unter Anästhesisten berichteten 89 Prozent der Ärztinnen und Ärzte von plötzlichem Bluthochdruck, ungeplanten Aufnahmen auf die Intensivstation, Herzrhythmusstörungen und anderen Komplikationen aufgrund von Schlafapnoe, die nachts keine Atemmaske tragen konnten. Derartige Umfragen gab es in Österreich bislang nicht.
Bei Anna Kopp erbarmte sich dann irgendwann eine mutige Krankenschwester und nahm das Gerät für ihre Patientin in Betrieb. Zwei Tage später erlitt Anna Kopp einen Herzinfarkt. „Ich weiß nicht, ob es daran lag, dass mir mein Atemgerät so lange vorenthalten wurde“, sagt sie heute. Studiendaten legen einen solchen Zusammenhang allerdings nahe.
Warum privat ins Krankenhaus mitgebrachte Atemgeräte im Spital nicht verwendet werden dürfen, erklärt Josef Hoza, selbst Betroffener und Obmann der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe (Selbsthilfegruppe Schlafapnoe)so: „Das Pflegepersonal in Krankenhäusern darf nur Geräte verwenden, die dem Spital gehören und auf die sie eingeschult sind.“ Außerdem müssen alle technischen Geräte, die im Krankenhaus verwendet werden, einmal jährlich sicherheitstechnisch überprüft werden. Für Privatgeräte gilt dies nicht – und auch das wird als Grund angegeben, wenn PatientInnen private Atemgeräte im Spital verweigert werden.
Änderung in Sicht?
Eine Änderung dieser – potenziell tödlichen – Vorgehensweise scheint nicht in Sicht. So schreibt der Wiener Krankenanstaltenverbund an die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe: „Grundsätzlich ist (…) nichts dagegen einzuwenden, das PatientInnen ihr CPAP-Gerät in eine Krankenanstalt mitnehmen, sofern die Verwendung für solche Zeiträume angedacht ist, während der die PatientInnen in der Lage sind, das Gerät weitgehend selbsttätig zu bedienen. Das in unseren Krankenanstalten tätige Personal kann jedoch nicht verpflichtet werden, medizintechnische Geräte ohne gültigen Prüfungsvermerk und ohne entsprechende Schulung zu bedienen (…).“ (Brief liegt der Redaktion vor.)
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