Dachschaden macht Wohnung unbewohnbar
Seit beinahe einem Jahr lebt Elisabeth Sopper mit einem Loch in ihrer Küche. Schuld daran ist ein defektes Dach, das der Vermieter bisher nicht reparieren ließ.
MEIDLING. Elisabeth Sopper ist verzweifelt. In ihrer Küche ist ein riesiges Loch – und das seit Oktober vorigen Jahres. Grund: Das Dach in der Hetzendorfer Straße 78 ist undicht, wurde aber noch nicht repariert.
"Angefangen hat es bereits vor drei Jahren. Hinter meiner Küche war ein Wasserschaden, der repariert wurde", so die Pensionistin. Vorigen Februar erkrankte Sopper an einer schweren Lungenentzündung. Bis Juni laborierte sie an der Krankheit und musste zeitweise sogar ins Spital.
"Schuld daran ist der Wasserschaden in meiner Küche", so die Mieterin: "Seit September des Vorjahres hat sich Schimmel gebildet."
Regen im Wohnzimmer
Das Loch in der Küche ist nicht der einzige Schaden in der Wohnung. "Von der Decke im Wohnzimmer tropft immer wieder Regenwasser", so die Hetzendorferin: "Das Dach ist kaputt und muss erneuert werden."
Zwar wird das Haus saniert und die Miete ab 1. November erhöht. Doch wann das Dach erneuert wird, steht noch nicht fest, so Sopper: "Ich zahle nach der Erhöhung über 300 Euro mehr Miete." Schon jetzt überweist die Meidlingerin nur mit Vorbehalt, da ihre Wohnung so gut wie unbewohnbar sei.
Der schadhafte Teil des Daches wurde inzwischen schon wieder hergestellt, so Michael Reittinger, Hausverwalter der betroffenen BWS – Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft auf bz-Nachfrage.
Sanierung kommt
Darüber hinaus werde das ganze Haus saniert: "Es wird ein komplett neues Wärmedämmverbundsystem angebracht", so Rettinger. Auch das Dach wird im Zuge der Arbeiten neu hergestellt.
Warum bislang die Arbeiten noch nicht gestartet haben erklärt Rettinger: "Im Sommer sind wir wegen der geplanten Sanierung vor die Schlichtungsstelle gegangen. Jetzt müssen wir noch den Rechtsspruch abwarten." Er schätzt, dass im Frühjahr 2017 die Sanierungsarbeiten beginnen könnten.
Lösung in Sicht
Bis dahin wird das Loch in der Küche womöglich noch bleiben. Denn: "Frau Sopper hat uns schriftlich mitgeteilt, dass der Schaden abgegolten werden soll. Die BWS hat Frau Sopper angeschrieben und mitgeteilt, dass für eine Ablöse der Nachweis über die Behebung zu erbringen ist und der Betrag erst nach Erledigung der Arbeiten angewiesen werden kann", so Reittinger.
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