Freispruch für Druiden-Frau
Dubiose Beschuldigungen gegen Samariter-Obmann waren keine Verleumdung – nicht rechtskräftig
Bereits im Februar 2010 blieb der Platz des Hauptangeklagten – ein selbst ernannter Druide aus dem Bezirk Melk – leer. Als Richterin Andrea Humer diesmal nach dem Hauptdarsteller Ausschau hielt, erfuhr sie vom Verteidiger seiner Lebensgefährtin, dass der 63-Jährige bereits im Juli verstorben sei.
BEZIRK. (IP) Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Besitz von Kinderporno-Fotos und unerlaubtem Waffenbesitz blieben dem Bewahrer keltischer Spiritualität damit erspart.
Angeklagt waren zudem auch die Lebensgefährtin des Verstorbenen und eine Altenpflegerin aus Deutschland, die, wie einige andere, zwecks spiritueller Erleuchtung in den vergangenen Jahren immer wieder zum Wohnsitz des Meisters kam.
Den beiden Frauen warf die St. Pöltener Staatsanwaltschaft vor, Schreiben verfasst zu haben, in denen sie den Ortsstellen-Obmann des Arbeiter-Samariter-Bundes beschuldigten, sich an Zivildienern sexuell vergangen zu haben und Spenden ohne Bestätigung entgegengenommen zu haben.
Haltlos – wie die peinlichen Ermittlungen 2008 ergaben, fühlte sich der ehemalige Polizist nun schwer verleumdet. Doch wie beide Frauen vor Gericht aussagten, seien sie nicht die Urheber der Schreiben gewesen. Die Gruppe, die mit ihrer Unterschrift für den Inhalt verantwortlich sei, habe sie als Schriftführer gewählt – vielleicht, weil sie so eine schöne Schrift hätten.
Verleumdung nicht bewiesen
Von dieser Gruppe – Zeugen, die teilweise aus Deutschland angereist waren – kannten die meisten den denunzierten Obmann gar nicht. Und was sie da unterschrieben haben? Nun, eigentlich wusste man nicht mehr was und warum. Humer sprach die beiden Frauen frei und begründete ihr Urteil damit, dass es sich beim Inhalt der Schreiben wohl um deftige Beleidigungen, jedoch nicht um Verleumdungen im rechtlichen Sinne gehandelt habe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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