Gehörnter Ehemann schuldig
Weil ihn seine Ehefrau mit einem Indianer betrog, rastete ein 61-jähriger Pensionist so aus, dass seine Frau Zuflucht in einem Frauenhaus suchte. In St. Pölten wurde er rechtskräftig zu vier Monaten verurteilt.
BEZIRK. (IP) Bereits im Mai 2009 eskalierte ein Streit des Ehepaars, nachdem der Beschuldigte von einer Tanzveranstaltung früher nach Hause wollte als seine Frau. Er machte sich schließlich zu Fuß auf den Heimweg und als seine Frau mit dem Auto nachkam, zielte er mit einer Pistole aus seinem beträchtlichen Waffen-arsenal auf den Kopf seiner Angetrauten und drohte: „Ich blas dir das Hirn raus!“
Brief entlarvt ihr Doppelleben
Als der Pensionist etwa ein Jahr später ein anonymes Schreiben erhielt, in dem er auf die Untreue seiner Frau aufmerksam gemacht wurde, konfrontierte er sie damit. Zunächst leugnete die Frau, nachdem der gehörnte Mann zwei Tage später aber noch einen bereits zerrissenen Liebesbrief entdeckte, rastete er abermals aus. Er drückte seine Frau gegen die Wand und gab ihr eine Ohrfeige. Danach drehte er ihr den Arm auf den Rücken, um ihr den Autoschlüssel wegzunehmen.
„Sie ist den ganzen Tag wie ein blindes Hendl hinter mir hergelaufen“, schilderte er die Verfassung seiner Frau, daher wollte er nicht, dass sie mit dem Auto fährt. Dass er sie mit seinem aggressiven Verhalten verletzte, habe er nicht gewollt. Eine Kopfprellung, eine Prellung des linken Unterarms sowie eine Bänderzerrung der linken Schulter werden von dem Angeklagten, dem Urteil entsprechend, mit 700 Euro Schmerzensgeld abgegolten.
Ende einer 40-jährigen Bindung
„Traurig“, kommentierte der Beschuldigte reumütig sein Verhalten. „Ja, sehr traurig, wenn man 40 Jahre Ehe so beendet“, pflichtete Humer dem geständigen Mann bei, wertete das Fremdgehen der Frau bei der Verurteilung aber als strafmildernd.
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