Bezirk Melk
Prozess um Kinderpornos in St. Pölten
Während der Prozess gegen Florian Teichtmeister in Wien nicht nur medial hohe Wellen schlug, fand zeitgleich in St. Pölten der Prozess gegen einen 33-jährigen Unternehmer aus dem Mostviertel statt. In beiden Fällen ging es um pornografische Darstellung Minderjähriger, 70.000 Bild- und Videodateien bei Teichtmeister, 165 weitergeleitete Fotodateien bei dem Mostviertler.
BEZIRK MELK. Der 33-Jährige legte zu Beginn der Verhandlung ein reumütiges Geständnis ab und bekannte sich gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer schuldig. Er habe sich nach seiner einschlägigen Verurteilung 2015 (mittlerweile endgültig nachgesehen) nicht nur die auferlegten drei, sondern insgesamt fünf Jahre in therapeutische Behandlung begeben habe. Erst danach habe sich sein Interesse an Kinderpornos wieder entwickelt. Er nahm Kontakt zu einschlägigen Chatgruppen auf, deren Mitglieder entsprechende Dateien austauschen.
„He Freunde, wer braucht auch junge Mädchen?“, fragte er im August 2022 die Teilnehmer und bot Darstellungen von Mädchen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren an. Ermittlern fiel er dadurch auf. Es folgte eine Hausdurchsuchung, wobei sich der Beschuldigte kooperativ zeigte und seine diversen Datenträger freiwillig aushändigte.
Er sei erleichtert gewesen, erklärte er. „Ich weiß ja, dass das schlecht ist. Auch das Geheimhalten ist nicht so leicht.“ Von Wais-Pfeffer angesprochen auf seine kleine Tochter meinte er: „Ja, da denkt man dann doch noch einmal ganz anders.“ Seine Verteidigerin betonte, dass ihrem Mandanten die Notwendigkeit einer Therapie, die er seit einiger Zeit auch wieder in Anspruch nehme, bewusst sei und er diese auch weiterführen werde.
Unbedingte Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro
Es handle sich doch um eine große Zahl an Vergehen, so Wais-Pfeffer, da jedes einzelne Bild als eigenes Vergehen gewertet werde. Geständnis, sowie Mitarbeit bei der Aufklärung flossen unter anderem als Milderungsgründe in das Urteil ein, wonach der Unternehmer eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro), sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten ausfasste. Darüber hinaus wurden alle Datenträger konfisziert und die Weisung zur Fortsetzung der Psychotherapie für die Probezeit von drei Jahren erteilt. Seitens der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, fordert jedoch zum Vergleich mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen Florian Teichtmeister heraus, der ein Vielfaches an Dateien kombiniert mit grausamsten Bemerkungen zu verantworten hatte. Seine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren in Kombination mit einer bedingt ausgesprochenen Einweisung in eine psychiatrisch-forensische Einrichtung scheint unter dem Strich auch nicht bedeutend strenger. Er selbst meinte, dass er damit zufrieden sei.
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